Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: Was Anwälte jetzt wissen müssen

von Dr. jur. Marcus Werner und Julius Oberste-Dommes

04.01.2018

9/10: Was gilt beim Mahnverfahren?

Die BRAK schreibt hierzu wörtlich:

Für das automatisierte Mahnverfahren gilt ab dem 01.01.2018 nach dem Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (v. 05.07.2017, BGBl. I 2208) eine erweiterte Nutzungsverpflichtung; über den Mahnantrag hinaus müssen weitere Anträge im automatisierten Mahnverfahren eingereicht werden. Das automatisierte Mahnverfahren sieht jedoch auch die Möglichkeit der Einreichung in Papierform über das "Barcode-Verfahren" vor. Zudem kann der EGVP-Bürgerclient, solange dieser zur Verfügung steht, bzw. ab 01.01.2018 auch DE-Mail verwendet werden, um Mahnanträge in elektronischer Form (Übermittlung von EDA-Dateien) einzureichen. Die erweiterte Nutzungspflicht für das automatisierte Mahnverfahren kann auch ohne das beA erfüllt werden.

Zitiervorschlag

Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: Was Anwälte jetzt wissen müssen . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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