6/10: Wann wird das beA wieder verfügbar sein?
Das ist leider noch unklar. Nach Angaben des Präsidenten der BRAK aus dem Sondernewsletter vom 3. Januar 2018 jedoch nicht vor Anfang Februar 2018. Zudem beabsichtigt die BRAK, das beA in einem zweiphasigen Prozess wieder in Betrieb zu nehmen, also erst die neue Client-Security zum Herunterladen bereit zu stellen und das beA dann erst nach einer angemessenen Frist wieder aktiv zu schalten. Wie lang diese Frist sein wird, steht noch nicht fest. Der DAV und zwischenzeitlich auch die RAK Berlin setzen sich dafür ein, dass mindestens zwei Wochen zwischen Ankündigung und Live-Schaltung liegen werden.
Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295 (abgerufen am: 14.01.2025 )
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