5/10: Kann ich jetzt eigentlich Klagen online einreichen?
Der elektronische Rechtsverkehr hat so genannte sichere Übermittlungswege eröffnet. Das beA ist einer dieser sicheren Übermittlungswege. Dieser steht aktuell nicht zu Verfügung.
Alternativ bestehen ab dem 1. Januar 2018 folgende Möglichkeiten, Klagen elektronisch einzureichen:
(1) Per DE-Mail
Hierzu muss ein DE-Mail-Konto bei einem DE-Mail-Dienstleister eingerichtet werden.
(2) Per Governikus Communicator Justiz Edition (Nachfolger des EGVP Classic-Bürger-Client)
Dieser Dienst erfordert auf jeden Fall eine qualifizierte elektronische Signatur; Näheres unter www.governikus.de.
Eine Pflicht, einen dieser Wege zu nutzen, besteht aktuell nicht. Die Pflicht, Klagen, Schriftsätze oder Mitteilungen an ein Gericht elektronisch einzureichen, besteht für Rechtsanwälte spätestens ab dem 1. Januar 2022.
Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295 (abgerufen am: 15.01.2025 )
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