2/10: Was muss ich jetzt wegen des fehlerhaften Zertifikats unternehmen?
Wer die - im Nachhinein leider falsche - Empfehlung der BRAK vom 22. Dezember 2017 befolgt und ein zusätzliches technischen Zertifikat heruntergeladen hat, sollte dieses wieder löschen (sagte die BRAK am 27. Dezember 2017). Eine Anleitung gibt es hier. Alle anderen müssen nichts unternehmen.
Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295 (abgerufen am: 22.01.2025 )
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