Das beA bleibt vorläufig offline. Was Anwälte bis zum Neustart tun müssen, ob man trotzdem elektronisch Klage erheben kann und was das fürs Mahnverfahren und das Schutzschriftenregister heißt, erklären Marcus Werner und Julius-Oberste-Dommes.
1/10: Was bisher geschah
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 27. Dezember 2017 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) abgeschaltet. Zeitgleich hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das öffentliche Anwaltsregister unter www.rechtsanwaltsregister.org deaktiviert und offline genommen.
Die Anwälte sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, das beA passiv zu nutzen, dort eingehende Schriftstücke also gegen sich gelten zu lassen.
Elektronisches Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26295 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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