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Nachdem Bundesrat das beA-Verbot billigte: DAV for­dert umge­hend Ände­rungs­ge­setz

26.11.2024

Finanzamt

Die Kommunikation mit dem Finanzamt per beA ist aktuell verboten. Foto: Mediaparts - stock.adobe.com

Eine gesetzliche Regelung, die als Versehen galt: Anwälte dürfen mit Finanzämtern nicht per beA kommunizieren. Ohne Korrektur passierte das Gesetz den Bundesrat. Nun fordert der DAV eine schnelle nachträgliche Änderung.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert zeitnah eine Streichung des gesetzlichen Verbots für Anwält:innen, für die Kommunikation mit Finanzämtern das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. Notwendig wird dafür ein Änderungsgesetz, denn das Jahressteuergesetz, in dem das beA-Verbot enthalten ist, passierte am Freitag bereits den Bundesrat (BR-Drs. 529/24).

LTO hatte Mitte Oktober über die von der Anwaltschaft scharf kritisierte Regelung berichtet und erfahren, dass es sich um ein Versehen gehandelt haben soll. Der Passus sollte noch im November vom Bundestag wieder gestrichen werden. Doch nach dem Aus der Ampel kam es nicht mehr zur Korrektur, das Jahressteuergesetz wurde unverändert auf den Weg gebracht – trotz aller Kritik.

Für Dr. Sylvia Ruge, DAV-Hauptgeschäftsführerin, ist das nicht nachvollziehbar. Denn bereits im Juni war das Verbot zwischenzeitlich aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes entfernt worden: "Dass dies nun – laut rechtspolitischen Kreisen aus Versehen – im finalen Gesetz plötzlich wieder auftaucht, fällt nicht nur der Anwaltschaft zur Last." Denn, so Ruge, "dass das beA-Verbot nicht praxistauglich ist, war schnell klar".

Auch für den einzelnen Bürger sei das problematisch, heißt es vom DAV weiter. Es drohe eine Einbuße an Rechtsschutzmöglichkeiten, denn "das künftig vorgeschriebene ELSTER-Portal sei nicht dafür ausgelegt, um Schriftsätze unter Einhaltung gesetzlicher Fristen zu übermitteln."

Ungeachtet der Unruhen um das Scheitern der Ampel-Koalition brauche es deshalb nun "vermutlich eine gesetzliche Korrektur". Sylvia Ruge meint: "Das darf auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden", ein Reparaturgesetz sei nun schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.

jb/LTO-Redaktion

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Nachdem Bundesrat das beA-Verbot billigte: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55957 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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