Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 16:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bea-brak-hauptversammlung-transparenz-rak-praesidenten-auftrag
Fenster schließen
Artikel drucken
28327

Das beA in der BRAK-Hauptversammlung: Die Kam­mer­prä­si­denten in der Pflicht

von Pia Lorenz

27.04.2018

Ein Mann im Anzug

(c) berean - stock.adobe.com

Einige Kammerpräsidenten haben einen klaren Auftrag von den Anwälten, in Sachen Anwaltspostfach auf die BRAK einzuwirken. Es geht um Technik, Transparenz und Geld. Und um Vertrauen, auch in die regionalen Kammern.

Anzeige

Am Tag der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben nach Informationen von LTO mindestens sieben der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern (RAK) den sogenannten Transparenzantrag angenommen. In den Kammerversammlungen hat also jeweils eine Mehrheit der abstimmenden Anwälte beschlossen, ihren jeweiligen Präsidenten den Auftrag zu geben, in Sachen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf die BRAK einzuwirken.

Mit leichten Nuancen (u.a. im Saarland)  haben diese Vertreter der Anwälte nun den Auftrag, darauf hinzuwirken, dass die BRAK die Quelltexte der Software zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) offenlegt, externe Sachverständige die Umsetzung und den Betrieb des Systems regelmäßig überwachen und transparent machen sowie darauf, dass die beA-Software mit allen aktuellen Betriebssystemen kompatibel gemacht und gehalten wird.

Das Anwaltspostfach ist seit kurz vor Weihnachten trotz Nutzungspflicht der Anwälte offline, wieder online könnte es frühestens Anfang Juni gehen. IT-Experten hatten massive Sicherheitslücken entdeckt, zwischenzeitlich steht auch fest, dass die von der BRAK über Jahre stets als Argument für die Sicherheit des Systems angeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keine ist. Am heutigen Freitag haben die Kammerpräsidenten die Gelegenheit dazu, ihren Aufträge aus der Anwaltschaft nachzukommen: In Koblenz findet die 154. Hauptversammlung der BRAK statt, die für Umsetzung und Betrieb des beA verantwortlich ist. 

Was Anwälte wollen: Offenheit und Transparenz von Quellcode bis Vergabeverfahren

Nach Berlin haben auch die Kammern Düsseldorf, Saarland, Brandenburg und Sachsen diese Transparenzanträge angenommen. Das gilt nach LTO-Informationen auch für die Kammern Hamm und Karlsruhe (am 19. April) sowie Mecklenburg-Vorpommern (10. April), eine Bestätigung war bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu erhalten. In mehreren anderen Kammerbezirken sollen die Anträge so oder so ähnlich gestellt worden sein, dort wurde noch nicht abgestimmt.

Etwas obskur soll die Abstimmung m 23. April in Hamburg abgelaufen sein: Trotz offenbar überwiegender Zustimmung zum Transparenzantrag wurde über diesen nicht abgestimmt. Obgleich auch der Vorstand sich nach Berichten von Teilnehmern positiv gegenüber dem Antrag geäußert haben soll, hieß es dann, dieser sei "wohl vor allem für die Medien gestellt" worden und "schieße in Teilen über das Ziel hinaus". Offenbar ist die Abstimmung verschoben worden, ein neues Datum wurde nicht genannt.

In Düsseldorf war am 25. April der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, selbst erschienen, um den als kritisch geltenden dortigen Kollegen vom Anwaltspostfach und dem in sozialen Netzwerken bereits als "beAGate" bekannten Desaster zu berichten. Bei der Diskussion um die Vergabe des Auftrags an Dienstleister Atos soll nach Berichten von Teilnehmern aus der Anwaltschaft sogar nachgefragt worden sein, ob es "Korruption" gegeben habe. Die BRAK gewährt unter Berufung auf Verschwiegenheitsvereinbarungen keinen Einblick in das Verfahren, das seit jeher umstritten ist, weil es keine öffentliche Ausschreibung gab. Akteneinsicht will nach einem auf der dortigen Kammerversammlung Ende März angenommenen Antrag aber nun zumindest die Anwaltskammer Sachsen nehmen.

Was Anwälte wollen: eine sichere Datenübertragung in einem dezentralen System

Während die BRAK, gestützt auf einen vorläufigen Zwischenbericht der mittlerweile als externe Gutachterin beauftragten Firma Secunet, am grundlegenden Aufbau des Systems fest hält, mehren sich in der Anwaltschaft die Stimmen, die grundlegende Änderungen am System fordern. Eine Gruppe prominenter Anwälte will unter dem Motto "beA – aber sicher!" gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) klagen, die dafür erforderliche Summe von 25.000 Euro wurde per Crowdfunding binnen weniger Wochen gesammelt. Die Stiftung Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland unterstützt das Vorhaben.

Zumindest die Kammern Berlin, Brandenburg und Saarland haben ihre Präsidenten beauftragt, gegenüber der BRAK darauf hinzuwirken, dass das beA nicht ohne eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wieder online geht. In Sachsen haben die Anwälte ihren Vertretern zudem aufgetragen, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die BRAK das beA kurzfristig in ein dezentrales einheitliches System umstellt. Das wiederum würde bedeuten, dass das sog. Hardware Security Modul (HSM) nicht mehr eingesetzt werden kann, wie es jetzt verwendet wird.  Beides wären grundlegende Eingriffe in das aktuelle System.

Die Anwälte in Brandenburg schaffen gar eine unmittelbare Verbindung zwischen technischem und monetärem Aspekt: Laut ihrem Beschluss soll die BRAK mit sofortiger Wirkung von den regionalen Kammern keine weiteren Beiträge für das Anwaltspostfach mehr erheben und bereits erhobene, noch nicht an die BRAK weitergeleitete Zahlungen sollen sie nicht mehr leisten müssen, bis das beA mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen ist.

Was Anwälte wollen: nicht für ein beA zahlen, das es nicht gibt

Die Anwälte zahlen seit Jahren einen höheren Kammerbeitrag für das beA. Diesen hat die BRAK auch für 2018 erhoben, obwohl das System offline ist. Mehrere Regionalkammern, die die von den Anwälten vereinnahmten Gelder an die BRAK weiterreichen, haben sich jedoch eine Rückforderung vorbehalten.

Bei der Kammerversammlung in Düsseldorf erklärte BRAK-Präsident Schäfer am Mittwoch erstmals konkreter, die BRAK habe gegenüber den technischen Dienstleistern, die sie für die Sicherheitslücken verantwortlich macht, wegen möglicher Mängel einen "siebenstelligen Betrag" zurückbehalten. Nach eigenen Angaben hat die BRAK an den technischen Dienstleister Atos bislang (Stand Januar) rund 20,5 Millionen Euro für die Entwicklung und den Betrieb des Systems gezahlt.

Die weiteren Aufwendungen für die Realisierung des Systems betrügen seit Beginn des Projektes rund 5,5 Millionen Euro, bezahlt haben die Anwälte nach Angaben der BRAK (ebenfalls Stand Januar 2018) – bereits über 32 Millionen Euro. Die derzeit noch zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dienen laut der BRAK "dem Betrieb und der Weiterentwicklung des beA in den kommenden Jahren."

Anzeige

Was Anwälte wollen: Übernahme der Verantwortung?

In Düsseldorf gab es, in Anwesenheit von BRAK-Präsident Schäfer, keinen weiteren Misstrauensantrag oder gar eine Rücktrittsforderung betreffend ihn oder den für das beA Verantwortlichen, Vizepräsident Dr. Martin Abend. Damit haben allerdings die Kammer Berlin sowie die Kammer Brandenburg ihre Vertreter beauftragt.

In Sachsen war über einen Misstrauensantrag gegen das BRAK-Präsidium buchstäblich in letzter Sekunde nicht entschieden worden: Der Antrag gegen Schäfer und Abend, welcher Mitglied des Vorstands der RAK Sachsen ist, war bereits an die Wand projiziert worden, als die Versammlung abrupt beendet wurde. Der Raum im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehe nicht länger zur Verfügung, absehbar sei das nicht gewesen, hieß es zur Begründung. Die Versammlung sollte zunächst am 25. April 2018 fortgesetzt werden. Am 13. April informierte der Präsident die Mitglieder darüber, dass wegen der Einhaltung von Einladungs- und Anmeldefristen der Termin voraussichtlich erst am 30. Mai 2018 stattfinden wird. Dann ist die Hauptversammlung am 26. April aber schon lange vorbei.

Der Leipziger Anwalt Christoph R. Müller fordert die Kammer Sachsen in einem offenen Brief auf, den Beschlüssen Rechnung zu tragen und auf die BRAK einzuwirken. Er schreibt an seinen Präsidenten "Es gibt gegenwärtig keinen Grund davon auszugehen, dass die RAK Sachsen ihrem Auftrag aus der Kammerversammlung vom 23.03.2018 bisher nachgekommen ist." Diesen Vorwurf muss sich bisher keineswegs nur die Kammer Sachsen gefallen lassen. Am heutigen Freitag haben die Repräsentanten der Anwälte nicht nur die Gelegenheit, deren Aufträge zu erfüllen. Sie haben auch die Pflicht dazu.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Das beA in der BRAK-Hauptversammlung: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28327 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Anwaltsberuf
    • Anwaltskammer
    • Anwaltsmarkt
    • Berufsvereinigungen
    • BRAK
    • Rechtsanwälte
Gebäude des Europarats in Straßburg 02.06.2026
Anwaltsberuf

BRAK "verärgert", DAV "bedauert":

EU-Kom­mis­sion bremst völ­ker­recht­li­chen Schutz für Anwälte

Anwälte sollen durch eine Europarats-Konvention besser vor Angriffen und staatlicher Repression geschützt werden. Ein Inkrafttreten des von der Bundesregierung bereits vor Monaten unterzeichneten Regelwerks ist jedoch so bald nicht in Sicht.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Episode mit Florian Wegmann, die Themen wie Unternehmenskrisen und rechtliche Herausforderungen behandelt. 29.05.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Anwalt für Unter­nehmen in der Krise

Leonard Szabó begleitet Restrukturierungen und Insolvenzen. Bei "Irgendwas mit Recht" gibt er Einblicke in seinen Berufsalltag und erklärt, warum ein Hubschraubertransport wirtschaftlicher als ein Bandabriss in der Produktion sein kann.

Artikel lesen
Zwei Anwältinnen in einem Gespräch, reflektieren Empathie und emotionale Intelligenz für bessere Beratungsergebnisse. 28.05.2026
Psychologie

Emotionale Intelligenz bei Juristen:

Empa­thi­sche Anwälte beraten besser

Juristen müssen immer rational denken und handeln. Wer aber die eigenen Gefühle versteht und die des Gegenübers wahrnimmt, trifft oft bessere Entscheidungen. Anja Schäfer erklärt, wie wichtig emotionale Intelligenz ist.

Artikel lesen
Bewertungsportal 27.05.2026
Online-Bewertung

Bewertungsportale für Anwälte:

Was Man­danten lesen, bevor sie anrufen

Wer heute einen Anwalt sucht, entscheidet oft nach einer Google-Suche anhand der Anzahl von Sternen auf einem Bewertungsportal. Für Kanzleien stellt sich damit nicht die Frage, ob sie bewertet werden, sondern wie sie damit umgehen.

Artikel lesen
Eine Frau im Business-Anzug neben dem Schatten eines Roboters 27.05.2026
Künstliche Intelligenz

Digitale Transformation:

Wie Anwälte KI für Schrift­sätze nutzen können

Viele Juristen wollen KI im Alltag nutzen, wissen aber nicht immer, wie genau. Nico Kuhlmann gibt ein paar einfache Beispiele für den Einsatz von KI bei der Erstellung von Schriftsätzen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Anwältin in einer Gerichtsflur-Situation, reflektierend über rechtliche Herausforderungen und ethische Dilemmata. 23.05.2026
Podcast

Anwältin mit Asperger / Kirche und AGG / Mittäterschaft:

"Die Anwältin hat gegen den Willen ihrer Man­danten wei­ter­pro­zes­siert"

Diesmal im Rechtslage-Podcast: Muss eine Anwältin ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen? Was sagt der BGH zur Mittäterschaft bei der Falsche-Polizisten-Masche? Und was heißt der Egenberger-Fall für Menschen, die bei der Kirche arbeiten? 

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Personalie. Unsere Reichweite. Maximale Wirkung.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­ly Of­fices / Pri­va­te Cli­ents

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) Nach­fol­ge / Ver­mö­gen / Stif­tung

Oppenhoff, Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH