Das beA in der BRAK-Hauptversammlung: Die Kam­mer­prä­si­denten in der Pflicht

von Pia Lorenz

27.04.2018

Einige Kammerpräsidenten haben einen klaren Auftrag von den Anwälten, in Sachen Anwaltspostfach auf die BRAK einzuwirken. Es geht um Technik, Transparenz und Geld. Und um Vertrauen, auch in die regionalen Kammern.

Am Tag der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben nach Informationen von LTO mindestens sieben der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern (RAK) den sogenannten Transparenzantrag angenommen. In den Kammerversammlungen hat also jeweils eine Mehrheit der abstimmenden Anwälte beschlossen, ihren jeweiligen Präsidenten den Auftrag zu geben, in Sachen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) auf die BRAK einzuwirken.

Mit leichten Nuancen (u.a. im Saarland)  haben diese Vertreter der Anwälte nun den Auftrag, darauf hinzuwirken, dass die BRAK die Quelltexte der Software zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) offenlegt, externe Sachverständige die Umsetzung und den Betrieb des Systems regelmäßig überwachen und transparent machen sowie darauf, dass die beA-Software mit allen aktuellen Betriebssystemen kompatibel gemacht und gehalten wird.

Das Anwaltspostfach ist seit kurz vor Weihnachten trotz Nutzungspflicht der Anwälte offline, wieder online könnte es frühestens Anfang Juni gehen. IT-Experten hatten massive Sicherheitslücken entdeckt, zwischenzeitlich steht auch fest, dass die von der BRAK über Jahre stets als Argument für die Sicherheit des Systems angeführte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung keine ist. Am heutigen Freitag haben die Kammerpräsidenten die Gelegenheit dazu, ihren Aufträge aus der Anwaltschaft nachzukommen: In Koblenz findet die 154. Hauptversammlung der BRAK statt, die für Umsetzung und Betrieb des beA verantwortlich ist. 

Was Anwälte wollen: Offenheit und Transparenz von Quellcode bis Vergabeverfahren

Nach Berlin haben auch die Kammern Düsseldorf, Saarland, Brandenburg und Sachsen diese Transparenzanträge angenommen. Das gilt nach LTO-Informationen auch für die Kammern Hamm und Karlsruhe (am 19. April) sowie Mecklenburg-Vorpommern (10. April), eine Bestätigung war bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht zu erhalten. In mehreren anderen Kammerbezirken sollen die Anträge so oder so ähnlich gestellt worden sein, dort wurde noch nicht abgestimmt.

Etwas obskur soll die Abstimmung m 23. April in Hamburg abgelaufen sein: Trotz offenbar überwiegender Zustimmung zum Transparenzantrag wurde über diesen nicht abgestimmt. Obgleich auch der Vorstand sich nach Berichten von Teilnehmern positiv gegenüber dem Antrag geäußert haben soll, hieß es dann, dieser sei "wohl vor allem für die Medien gestellt" worden und "schieße in Teilen über das Ziel hinaus". Offenbar ist die Abstimmung verschoben worden, ein neues Datum wurde nicht genannt.

In Düsseldorf war am 25. April der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, selbst erschienen, um den als kritisch geltenden dortigen Kollegen vom Anwaltspostfach und dem in sozialen Netzwerken bereits als "beAGate" bekannten Desaster zu berichten. Bei der Diskussion um die Vergabe des Auftrags an Dienstleister Atos soll nach Berichten von Teilnehmern aus der Anwaltschaft sogar nachgefragt worden sein, ob es "Korruption" gegeben habe. Die BRAK gewährt unter Berufung auf Verschwiegenheitsvereinbarungen keinen Einblick in das Verfahren, das seit jeher umstritten ist, weil es keine öffentliche Ausschreibung gab. Akteneinsicht will nach einem auf der dortigen Kammerversammlung Ende März angenommenen Antrag aber nun zumindest die Anwaltskammer Sachsen nehmen.

Was Anwälte wollen: eine sichere Datenübertragung in einem dezentralen System

Während die BRAK, gestützt auf einen vorläufigen Zwischenbericht der mittlerweile als externe Gutachterin beauftragten Firma Secunet, am grundlegenden Aufbau des Systems fest hält, mehren sich in der Anwaltschaft die Stimmen, die grundlegende Änderungen am System fordern. Eine Gruppe prominenter Anwälte will unter dem Motto "beA – aber sicher!" gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) klagen, die dafür erforderliche Summe von 25.000 Euro wurde per Crowdfunding binnen weniger Wochen gesammelt. Die Stiftung Datenschutz der Bundesrepublik Deutschland unterstützt das Vorhaben.

Zumindest die Kammern Berlin, Brandenburg und Saarland haben ihre Präsidenten beauftragt, gegenüber der BRAK darauf hinzuwirken, dass das beA nicht ohne eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wieder online geht. In Sachsen haben die Anwälte ihren Vertretern zudem aufgetragen, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, dass die BRAK das beA kurzfristig in ein dezentrales einheitliches System umstellt. Das wiederum würde bedeuten, dass das sog. Hardware Security Modul (HSM) nicht mehr eingesetzt werden kann, wie es jetzt verwendet wird.  Beides wären grundlegende Eingriffe in das aktuelle System.

Die Anwälte in Brandenburg schaffen gar eine unmittelbare Verbindung zwischen technischem und monetärem Aspekt: Laut ihrem Beschluss soll die BRAK mit sofortiger Wirkung von den regionalen Kammern keine weiteren Beiträge für das Anwaltspostfach mehr erheben und bereits erhobene, noch nicht an die BRAK weitergeleitete Zahlungen sollen sie nicht mehr leisten müssen, bis das beA mit einer sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen ist.

Was Anwälte wollen: nicht für ein beA zahlen, das es nicht gibt

Die Anwälte zahlen seit Jahren einen höheren Kammerbeitrag für das beA. Diesen hat die BRAK auch für 2018 erhoben, obwohl das System offline ist. Mehrere Regionalkammern, die die von den Anwälten vereinnahmten Gelder an die BRAK weiterreichen, haben sich jedoch eine Rückforderung vorbehalten.

Bei der Kammerversammlung in Düsseldorf erklärte BRAK-Präsident Schäfer am Mittwoch erstmals konkreter, die BRAK habe gegenüber den technischen Dienstleistern, die sie für die Sicherheitslücken verantwortlich macht, wegen möglicher Mängel einen "siebenstelligen Betrag" zurückbehalten. Nach eigenen Angaben hat die BRAK an den technischen Dienstleister Atos bislang (Stand Januar) rund 20,5 Millionen Euro für die Entwicklung und den Betrieb des Systems gezahlt.

Die weiteren Aufwendungen für die Realisierung des Systems betrügen seit Beginn des Projektes rund 5,5 Millionen Euro, bezahlt haben die Anwälte nach Angaben der BRAK (ebenfalls Stand Januar 2018) – bereits über 32 Millionen Euro. Die derzeit noch zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dienen laut der BRAK "dem Betrieb und der Weiterentwicklung des beA in den kommenden Jahren."

Was Anwälte wollen: Übernahme der Verantwortung?

In Düsseldorf gab es, in Anwesenheit von BRAK-Präsident Schäfer, keinen weiteren Misstrauensantrag oder gar eine Rücktrittsforderung betreffend ihn oder den für das beA Verantwortlichen, Vizepräsident Dr. Martin Abend. Damit haben allerdings die Kammer Berlin sowie die Kammer Brandenburg ihre Vertreter beauftragt.

In Sachsen war über einen Misstrauensantrag gegen das BRAK-Präsidium buchstäblich in letzter Sekunde nicht entschieden worden: Der Antrag gegen Schäfer und Abend, welcher Mitglied des Vorstands der RAK Sachsen ist, war bereits an die Wand projiziert worden, als die Versammlung abrupt beendet wurde. Der Raum im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stehe nicht länger zur Verfügung, absehbar sei das nicht gewesen, hieß es zur Begründung. Die Versammlung sollte zunächst am 25. April 2018 fortgesetzt werden. Am 13. April informierte der Präsident die Mitglieder darüber, dass wegen der Einhaltung von Einladungs- und Anmeldefristen der Termin voraussichtlich erst am 30. Mai 2018 stattfinden wird. Dann ist die Hauptversammlung am 26. April aber schon lange vorbei.

Der Leipziger Anwalt Christoph R. Müller fordert die Kammer Sachsen in einem offenen Brief auf, den Beschlüssen Rechnung zu tragen und auf die BRAK einzuwirken. Er schreibt an seinen Präsidenten "Es gibt gegenwärtig keinen Grund davon auszugehen, dass die RAK Sachsen ihrem Auftrag aus der Kammerversammlung vom 23.03.2018 bisher nachgekommen ist." Diesen Vorwurf muss sich bisher keineswegs nur die Kammer Sachsen gefallen lassen. Am heutigen Freitag haben die Repräsentanten der Anwälte nicht nur die Gelegenheit, deren Aufträge zu erfüllen. Sie haben auch die Pflicht dazu.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Das beA in der BRAK-Hauptversammlung: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28327 (abgerufen am: 11.12.2024 )

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