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30443

Das Anwaltspostfach vor dem Neustart: Die BRAK erklärt das beA für sicher

von Pia Lorenz

20.08.2018

Bald gibt es Post für die Anwälte – ins beA

© dfikar - stock.adobe.com

Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein. 

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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wird am 3. September 2018 wieder freigeschaltet. Die Sicherheitsgutachterin der für Umsetzung und Betrieb verantwortlichen Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) habe die Beseitigung der Schwachstellen bestätigt, erklärte die BRAK am Montag.

Gemeint sind damit die Sicherheitslücken, welche von der Fa. Secunet als betriebsverhindernd eingestuft wurden. Die Präsidenten der regionalen Anwaltskammern hatten sich nach Vorstellung des Gutachtens darauf geeinigt, dass sämtliche anderen, von Secunet als lediglich betriebsbehindernd angesehenen Schwachstellen danach im laufenden Betrieb beseitigt werden. Außerdem wird eine Schwachstelle bei der Verschlüsselung von Nachrichten, die eigentlich vor dem Start beseitigt werden sollte, nun in Abstimmung mit der Justiz erst danach im laufenden Betrieb beseitigt werden.

"Damit steht der Wiederinbetriebnahme des beA nichts mehr im Wege", heißt es in der Erklärung.  Die BRAK weist darauf hin, dass im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 1. und 2. September 2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung bei dem System möglich sein werde. 

Schwierig ist das vor allem mit Blick darauf, dass die Anwälte unmittelbar mit dem Neustart des Systems im beA eingegangene Schriftstücke gegen sich gelten lassen müssen; eine Testphase wird es nicht geben. Derzeit können die Anwälte diese sog. passive Nutzungspflicht nicht erfüllen, weil ein Zugriff auf das beA nicht möglich ist, seit die BRAK dieses wegen massiver Sicherheitslücken vor Weihnachten offline nehmen musste.

Sobald das beA wieder online geht, gilt die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Nutzungspflicht wieder. Bemühungen der BRAK darum, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) diese für eine Testphase aussetzt, waren nicht erfolgreich. 

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Das Anwaltspostfach vor dem Neustart: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30443 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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