Anwaltspostfach weiter offline: BMJV erg­reift keine auf­sichts­recht­li­chen Maß­nahmen gegen die BRAK

02.03.2018

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, wegen des Desasters um das elektronische Anwaltspostfach aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die BRAK einzuleiten. Wann das beA wieder an den Start geht, weiß sie aber auch nicht.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ergreift keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen die Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK), obwohl das von dieser verantwortete besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) seit Ende Dezember offline ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob die BRAK nach Auffassung des BMJV ihre Aufgaben im Bereich der elektronischen Kommunikation zurzeit überhaupt noch erfolgreich wahrnehmen kann und ob es schon Maßnahmen gegen die BRAK gibt. 

Die Staatsaufsicht des BMJV über die BRAK beschränke sich aber nach §176 Abs. 2 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) au die Rechtsaufsicht, also darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet werden, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Das BMJV stehe mit der BRAK in Kontakt, um sicherzustellen, dass das beA entsprechend den gesetzlichen Vorgaben so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann. Ein konkreter Termin für die Wiederinbetriebnahme des beA sei der Bundesregierung aber nicht bekannt.

Es bleibt bei der passiven Nutzungspflicht

Zu den Aufgaben der BRAK gehört es gem. § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen. Nach § 31a BRAO ist die BRAK auch für die Einrichtung des beA zuständig. Doch fortlaufend werden neue Sicherheitslücken des beA bekannt. Darum musste die BRAK das Postfach zwischenzeitlich abschalten, Anwälte wurden aufgefordert, den beA-Client zu deinstallieren oder zu deaktivieren.

Obwohl die Anwälte seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet sind, im beA ankommenden Schriftstücke gegen sich gelten zu lassen, sieht die Bundesregierung keinen Anlass für eine Anpassung der Elektronischer-Rechtsverkehrs-Verordnung (ERVV), bis das beA wieder verfügbar ist. Man prüfe aber im Rahmen der Staatsaufsicht, ob die rechtlichen Vorgaben zur Sicherheit des Systems eingehalten werden.

Keinen Anlass zur Prüfung sah die Bundesregierung dagegen auch bei der Frage, wie der Betrieb des beA im Falle einer Insolvenz des Dienstleisters Atos gewährleistet werden soll, der das Postfach für die BRAK umsetzt. Deren Präsident, Ekkehart Schäfer, hat bei einer Befragung im Rechtsausschuss bestätigt, dass die BRAK wegen des - in den sozialen Netzwerken längst beAGate genannten - Desasters Schadensersatzansprüche gegen Atos geltend mache. 

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anwaltspostfach weiter offline: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27319 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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