Gehaltsgefüge in der Anwaltschaft: Tra­um­ge­hälter für Jun­g­an­wälte?

01.09.2025

Schlagzeilen wie "180.000 Euro zum Berufseinstieg in der Großkanzlei" erwecken den Eindruck, dass Junganwälte zu den absoluten Topverdienern auf dem Arbeitsmarkt gehören. Aber stimmt das auch?

Verdienen Anwältinnen und Anwälte beim Berufseinstieg wirklich immer sechsstellige Jahresgehälter, wie es in manchen Berichten immer wieder kolportiert wird? Auch in Juristenkreisen gehen wohl viele von derartigen Einstiegsgehältern aus.   

Indes: Befragungen des von Prof. Dr. Matthias Kilian geleiteten Soldan Institutes zeigen, dass das Bruttomediangehalt von Akademikern beim Berufsstart tatsächlich nur einen Bruchteil solcher Werte erreicht – auch das von jungen Anwältinnen und Anwälten.  

So erzielten etwa im zuletzt befragten Zulassungsjahrgang 2021 lediglich sieben Prozent der in der niedergelassenen Anwaltschaft angestellten Berufseinsteiger ein Jahresbruttogehalt von 100.000 Euro und mehr. 

Lesen Sie in Prof. Kilians Beitrag im Anwaltsblatt, warum ein differenzierter Blick auf das Gehaltsgefüge unverzichtbar ist und die Kolportagen von Spitzengehältern das Gesamtbild stark verzerren.

hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gehaltsgefüge in der Anwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58037 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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