Ein Fall vor dem schleswig-holsteinischen Anwaltsgericht gibt Anlass, über Tätigkeitsverbote bei nicht-anwaltlicher Beschäftigung genauer nachzudenken.
Für Anwälte ist die Unterstützung öffentlicher Stellen ist ein wachsendes Tätigkeitsfeld. Das in §§ 45 Abs. 1, 43a Abs. 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelte Tätigkeitsverbot sollte insoweit aus Sicht von Dr. Joachim Freiherr von Falkenhausen nicht zu restriktiv ausgelegt werden.
Warum eine Entscheidung des schleswig-holsteinischen Anwaltsgericht diesbezüglich abzulehnen ist, lesen Sie im Anwaltsblatt.
jb/LTO-Redaktion
Anwaltsblatt: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57032 (abgerufen am: 14.05.2025 )
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