Bundesregierung muss Anwaltsübereinkommen noch zeichnen: "Mei­len­stein für das anwalt­liche Berufs­recht"

01.07.2025

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung verabschiedet. Sie gilt als Meilenstein für das internationale anwaltliche Berufsrecht. Deutschlands Unterzeichnung steht indes noch aus.

Am 12. März 2025 hat der Europarat die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft verabschiedet – ein großer Schritt zur Stärkung der anwaltlichen Berufsausübung und der Absicherung rechtsstaatlicher Verfahren in Europa. LTO berichtete.

Unter anderem verpflichtet das Übereinkommen (englisch "Council of Europe Convention for the Protection of the Profession of Lawyer") die Vertragsstaaten, sicherzustellen, dass Anwältinnen und Anwälte keinen physischen Angriffen, Drohungen, Belästigungen oder unzulässigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Damit legt die Konvention den Staaten sogar eine aktive Schutzpflicht auf.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) Stefan von Raumer ist nunmehr der Auffassung, dass sich auch für die deutsche Rechtsordnung aus der völkerrechtlich verbindlichen Konvention konkreter Anpassungsbedarf ergibt, etwa was die gesetzlichen Regelungen zum Berufsgeheimnisschutz im Zusammenhang mit Kanzleidurchsuchungen und Beschlagnahmen von Beweismitteln angeht.

Höchste Zeit also, dass Deutschland die Konvention auch ratifiziert – so wie es bereits im Mai zahlreiche andere EU-Staaten getan haben (darunter etwa Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Norwegen und Schweden).

Laut einer Sprecherin des Bundesjustizministeriums (BMJV) könnte die Unterzeichnung durch die Bundesregierung kurz bevorstehen: Das BMJV arbeite intensiv an einer zügigen Zeichnung durch Deutschland, erklärte jetzt eine Ministeriumssprecherin gegenüber LTO. "Das Übereinkommen ist wichtig, um gerade auch international einen besseren Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu erreichen."

Welchen Stellenwert DAV-Präsident von Raumer der Konvention beimisst, lesen Sie im Anwaltsblatt.

hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesregierung muss Anwaltsübereinkommen noch zeichnen: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57547 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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