BMJV zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: "Weiter Beur­tei­lungs­spiel­raum für den Gesetz­geber"

14.11.2025

Der EuGH hält das Beteiligungsverbot reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften für gerechtfertigt, um anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Was folgt daraus? 

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum sogenannten Fremdbesitzverbot in Anwaltskanzleien von Dezember 2024 bringt nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) eine wichtige Klarstellung zu den Regelungsbefugnissen des Gesetzgebers und entwickelt die Rechtsprechung zur Stellung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten fort.

Auf der Tatsachenebene räume der EuGH dem Gesetzgeber einen sehr weiten Beurteilungsspielraum ein, erläutert die Referatsleiterin für das Berufsrecht im BMJV, Susanne Münch, in der neuesten Ausgabe des vom Deutschen Anwaltverein (DAV) herausgegebenen Anwaltsblattes.

hs/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMJV zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58626 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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