Wer seine Kanzlei in einem Büro-Center unterhält und Räume dort nicht dauerhaft, sondern nur bei Bedarf anmietet, verstößt laut BGH gegen die Kanzleipflicht aus § 27 BRAO. Raoul Beth findet: "Das Urteil ist ein Ärgernis."
Selten hat eine berufsrechtliche Entscheidung derart hohe Wellen geschlagen und in der Anwaltschaft solchen Unmut ausgelöst, wie das Urteil des Anwaltssenats am Bundesgerichtshof (BGH) zur Nichterfüllung der Kanzleipflicht (Urt. v. 01.12.2025, AnwZ (Brfg) 50/24). Auch LTO hatte darüber berichtet.
Seit der Entscheidung wird heftig darüber diskutiert, ob die vom Anwaltssenat im Leitsatz postulierten Anforderungen, ein Rechtsanwalt müsse zur Erfüllung seiner Kanzleipflicht dauerhaft Räumlichkeiten vorhalten und dort gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgehen und dem rechtssuchenden Publikum zu angemessenen Zeiten für anwaltliche Dienste zur Verfügung stehen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit darstellen.
Rechtsanwalt Raoul Beth, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, bejaht diese Frage. Seine ausführliche Argumentation und Einordnung zur Tragweite der umstrittenen BGH-Entscheidung, lesen Sie im aktuellen Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins DAV.

hs/LTO-Redaktion
Der BGH zur Kanzleipflicht: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59756 (abgerufen am: 15.05.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag