Um die junge Anwaltschaft im Beruf zu halten, braucht es eine Anpassung der Rahmenbedingungen, vor allem für Frauen. Versorgungslücken beim Versorgungswerk durch Mutterschutz und Elternzeit treffen vor allem sie, wie Sabine Fuhrmann erläutert.
Für den Start ins anwaltliche Berufsleben ist eigentlich alles angerichtet: Der Freie Beruf ist zeitlich und örtlich so flexibel wie nie und dadurch mit Kind, Familie und der Pflege von Angehörigen oft besser vereinbar als ein starres Angestelltenverhältnis. Termine lassen sich um die Kinderbetreuung herum planen, Reisezeiten selbst steuern, und die wirtschaftliche Unabhängigkeit bleibt gewahrt.
Zu konstatieren ist außerdem ein stiller Kulturwandel: Die Akzeptanz flexibler Betreuungsmodelle ist auf Mandantenseite enorm gewachsen. Was früher kaschiert wurde, lässt sich heute offen ansprechen. Allerdings: Es bleiben strukturelle Baustellen, die eine Kanzleigründung bzw. die Selbstständigkeit insbesondere von Frauen erschweren.
Welche das sind, lesen Sie in einem Beitrag von Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann im aktuellen Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins.
Sabine Fuhrmann ist Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer. Für ihr rechtsstaatliches und berufspolitisches Engagement wurde sie jetzt vom Deutschen Anwaltverein (DAV) mit dem Maria-Otto-Preis 2026 ausgezeichnet.
hs/LTO-Redaktion
Kanzleigründung und Selbstständigkeit: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60846 (abgerufen am: 10.10.2026 )
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