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Kabinett beschließt umstrittene Änderungen im Berufsrecht: Neu­re­ge­lungen für Anwälte und Steu­er­be­rater

von Hasso Suliak

17.12.2025

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will unter anderem das anwaltliche Berufsrecht neu strukturieren. Foto: picture alliance / Caro | Ruffer

Die Bundesregierung will das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe neu strukturieren und verständlicher gestalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Berufsrechtler sehen noch einigen Überarbeitungsbedarf.

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch wie geplant einen Gesetzentwurf zum anwaltlichen Berufsrecht beschlossen. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegten Neuregelungen betreffen vor allem die aufsichtsrechtliche Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Zudem sieht der Entwurf Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung zur Anwaltschaft vor. Schließlich soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden. 

Im Einzelnen sieht der Entwurf unter anderem folgende Änderungen vor:

Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht

Die Regeln über die Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen teilweise neu gefasst werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere den Rechtsweg und das Verfahren bei Einlegung entsprechender Rechtsbehelfe. Die Bestimmungen sollen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) vorgenommen werden.

Für Rechtsbehelfe von Rechtsanwältinnen und -anwälten gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. Entsprechendes soll für Rechtsbehelfe von Patentanwältinnen und Patentanwälte, Steuerberaterinnen und Steuerberater gelten. Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten “missbilligenden Belehrung” gelöst werden. In diesem Kontext soll der Begriff der “Belehrung” künftig durch denjenigen des “rechtlichen Hinweises” ersetzt werden.

Abwicklung von Kanzleien, Vereinheitlichung bei ehrenamtlichen Richtern

Außerdem sollen die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien in BRAO, PAO, StBerG und in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) modifiziert werden. Dadurch soll eine übermäßige Belastung der Kammern verhindert werden, ohne dass das bewährte Konzept der Abwicklungen grundsätzlich in Frage gestellt wird.

Die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Berufsgerichten in BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO sollen vereinheitlicht und stringenter gefasst werden. 

Änderungen bei der Verwahrung von notariellen Urkunden

Die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden soll künftig von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.

Außerdem sollen künftig in das Zentrale Vorsorgeregister beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können. Das ermöglicht eine verbesserte Information der Einsichtsberechtigten wie z. B. Ärztinnen und Ärzte.

Verbraucherschutz bei Inkasso

Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) soll durch verschiedene Maßnahmen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere im Bereich des Inkassorechts verbessert werden. So sollen beispielsweise im Fall von sog. Konzerninkasso die Schutzvorschriften des RDG künftig anwendbar sein. Bisher gelten diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe offene Forderungen für andere Gesellschaften desselben Konzerns einzieht.

Zudem sind für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben.

Kritik von Berufsrechtlern

Bereits am ursprünglichen Referentenentwurf war auf der Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht im November in Köln in Anwesenheit eines BMJV-Vertreters erhebliche Kritik geäußert worden. LTO hatte darüber berichtet. Nach Angaben einer BMJV-Sprecherin wurde der Entwurf nun trotz der Bedenken in unveränderter Fassung im Kabinett beschlossen.  

Deutliche Kritik gab es von Berufsrechtlern etwa an den geplanten Änderungen in der BRAO bei den Rechtswegen für die "Rüge" und den neuen "rechtlichen Hinweis", den Rechtsanwaltskammern ihren Mitgliedern erteilen können. Kontrovers diskutiert worden war auch die Neugestaltung der Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien. Bisher geht die BRAO davon aus, dass der Abwickler einer Kanzlei diese fortführt und abwickelt. Für die Rechtsanwaltskammern, die für die Kosten der Abwicklung dann haften, wenn diese nicht vom Anwalt selbst oder beispielsweise seinen Erben getragen werden können, kann das unter Umständen teuer werden. Hier sieht der Entwurf des BMJV künftig eine Begrenzung auf den Betrag von 10.000 Euro vor. Nur wenn die Kammer zustimmt, darf über diese Summe hinaus gegangen werden. 

Nach der Beschlussfassung im Kabinett wird der Entwurf demnächst im Deutschen Bundestag beraten. Dort könnte den Berufsverbänden die Gelegenheit gegeben werden, im Rahmen einer Sachverständigenanhörung auf Änderungen zu drängen.

Den Regierungsentwurf finden Sie hier. 
 

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Zitiervorschlag

Kabinett beschließt umstrittene Änderungen im Berufsrecht: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58891 (abgerufen am: 08.03.2026 )

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