Von Anwälten wird zunehmend erwartet, aufzupassen, dass sich ihre Mandanten korrekt verhalten. Auch ethisch. Das jedoch wird der besonderen, unabhängigen Rolle des Anwalts als Organ der Rechtspflege nicht gerecht.
Die Forderung, dass Anwälte als sogenannte Gatekeeper ihrer Mandanten agieren sollen, ist nicht neu. Bei Korruption und Geldwäsche, Russlandsanktionen und Terrorismusbekämpfung ist sogar gesetzlich vorgegeben, dass Anwälte im Rahmen ihrer Know-Your-Customer-(KYC)-Policies Mandanten diesbezüglich überprüfen und gegebenenfalls von einer Vertretung absehen sollen.
Darüber hinaus wird aber zunehmend auch von Anwälten erwartet, nicht "enabler" oder "facilitator" zwar legaler, aber als unethisch angesehener Verhaltensweisen zu sein. Etwa im Zusammenhang mit einer aggressiven Steuergestaltung oder mit Angelegenheiten, die negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt haben. Teilweise wird von Anwälten gefordert, Mandate aus bestimmten Sektoren (wie Öl und Gas) grundsätzlich abzulehnen. Kanzleien, die derartige Mandate vertreten, sollen von jungen Anwälten und Mandanten boykottiert werden.
Prof. Dr. Birgit Spießhofer erläutert, warum diese Entwicklung rechtsstaatlich problematisch ist und nicht nur zu einem Verlust an Rechtssicherheit und zu einer Delegitimation der Standardverteidigung ("die Anwältin macht nur ihren Job") führen kann. Vielmehr drohe auch eine partielle Entmachtung der Anwaltskammern. Details dazu lesen Sie im Anwaltsblatt.
hs/LTO-Redaktion
Problematischer Trend: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57651 (abgerufen am: 14.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag
