Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 01:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/6u1724e-olg-bamberg-zulaessige-meinungsaeusserung-negative-google-bewertung-mandant
Fenster schließen
Artikel drucken
55621

OLG Bamberg sieht zulässige Meinungsäußerung: Rechts­an­walt muss sch­lechte Google-Bewer­tung hin­nehmen

14.10.2024

Negative Online-Bewertung (Symbolbild)

Eine negative Online-Bewertung ist bestenfalls unerfreulich, schlimmstenfalls kostet sie potenzielle Mandate. Foto: Supatman/Adobe.stock.com

Die öffentliche Bewertung eines Rechtsanwalts als "nicht besonders fähig" ist keine Schmähkritik, sondern wird von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat das OLG Bamberg klargestellt. Die betroffene Kanzlei muss diese Rezension akzeptieren.

Anzeige

"Diese Rechtsanwaltskanzlei kann ich 'NICHT' weiterempfehlen. Dies liegt allein and dem meiner Meinung nach nicht besonders fähigen RA X." Einer von fünf Sternen. So eine öffentliche Google-Bewertung ist mindestens unerfreulich und schlimmstenfalls reputationsschädlich. Zulässig ist sie aber trotzdem, so das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Es handle sich um eine geschützte Meinungsäußerung. Ein Anspruch auf Löschung bestehe daher nicht (Hinweisbeschl. v. 14.06.2024, Az. 6 U 17/24 e).

Der Verfasser der Online-Bewertung hatte sich von einem Rechtsanwalt der bewerteten Kanzlei wegen eines Verkehrsunfalls beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Den für ein gerichtliches Vorgehen nötigen Vorschuss zahlte der Mandant jedoch nicht, weswegen es in der Sache letztlich nicht zu einer Klage kam. Stattdessen tat der Mandant seinen Unmut mit der Ein-Stern-Bewertung kund.

Die betroffene Kanzlei wollte die negative Rezension nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Mandanten auf Unterlassung und Löschung der Bewertung. Sie sah sich durch die Kritik in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, das im sozialen Achtungs- und Geltungsbereich auch für Unternehmen gilt. Ihrer Ansicht nach ist die Bewertung nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt, vielmehr handle es sich um Beleidigung oder üble Nachrede. Dem Mandanten sei es mit der "klar abwertenden" Bewertung nur um die Diffamierung des Rechtsanwalts gegangen. Die Kanzlei verstand die Rezension daher als Schmähkritik und einen "Angriff auf die Menschenwürde".

OLG hält Schmähkritik für "fernliegend"

Genau wie das Landgericht Hof zuvor ließ sich das OLG Bamberg von diesem Vortrag jedoch nicht überzeugen. Die Online-Bewertung stelle stattdessen eine zulässige Meinungsäußerung dar. Eine Tatsachenbehauptung liege nur insoweit vor, als das ein Mandatsverhältnis bestand. Dieser Umstand war zwischen den Parteien aber ohnehin unstreitig.

Abgesehen davon enthalte die Rezension eindeutig wertende Äußerungen und subjektive Eindrücke. Im Schwerpunkt stelle die Bewertung mithin eine Meinungsäußerung dar. "Kern der Bewertung ist die Ein-Stern-Bewertung, die mit eindeutig subjektiven Eindrücken unterlegt wird", begründet das Gericht. 

Auch Schmähkritik, wie von der Kanzlei behauptet, liege nicht vor. Dass die Bewertung den Rechtsanwalt oder die Kanzlei verächtlich mache oder grundlos herabwürdige, sei "fernliegend". Im Ergebnis habe das LG bei der Abwägung der Meinungsfreiheit des bewertenden Ex-Mandanten zu Recht den Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Kanzlei eingeräumt. Es bestehe daher kein Anspruch auf Unterlassung, Widerruf oder Löschung der Bewertung.

lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Bamberg sieht zulässige Meinungsäußerung: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55621 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Meinung
    • Meinungsfreiheit
    • Online-Bewertung
    • Rechtsanwälte
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Bamberg
Online-Bewertungsportal 08.09.2026
Online-Bewertung

OLG Frankfurt am Main:

Bewer­tungs­platt­form muss Unter­nehmen Beweise für Kun­den­be­zie­hung zugäng­lich machen

Was müssen Portalbetreiber tun, wenn betroffene Unternehmen eine negative Bewertung entfernen lassen wollen? Damit musste sich das OLG Frankfurt befassen.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Konstantin Grubwinkler 28.08.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Kon­stantin Grub­winkler

"Gerechtigkeit ist ein subjektiv moralischer Anspruch, der im Recht nichts zu suchen hat", sagt Konstantin Grubwinkler. Der Strafverteidiger verrät, was er am Konsumcannabisgesetz ändern würde und welches Mandat er nicht vergessen kann.

Artikel lesen
Logo der Körber-Stiftung 14.08.2026
Meinung

Auszeichnungen in Auswahlverfahren:

Ein Preis ist kein Nach­weis für Exzel­lenz

Ein Nachwuchspreis gilt als Ausweis wissenschaftlicher Exzellenz. Doch wenn die Kriterien für die Vergabe nicht überprüfbar sind, taugt er nicht als Argument für eine konkrete Bewerberauswahl, meint Carina Bury.

Artikel lesen
Ein Dackel auf dem Arm seines Frauchens (Symbolbild) 04.08.2026
Tiere

Dackel frisst Schädlingsgift und muss in die Klinik:

Frau­chens scharfe Restau­rant­kritik auf Ins­ta­gram ist erlaubt

Mäuseköder im Gastraum eines Restaurants – und ein Dackel schnappt zu: Weil ihr Tier danach behandelt werden musste, machte Frauchen ihrem Ärger Luft auf Instagram. Das OLG Frankfurt sieht darin zulässige, wenn auch zugespitzte Kritik.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Personalie. Unsere Reichweite. Maximale Wirkung.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Voll­ju­rist/in als Ab­tei­lungs­lei­tung Steue­rung Recht (m/w/d)

BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Ber­lin

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von ARQIS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/​w/​d) Re­gu­lato­ry

ARQIS, Ber­lin

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von GIGA.GREEN GmbH
Le­gal Coun­sel (al­le) - Bau­recht

GIGA.GREEN GmbH, Ber­lin

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Mehr Stellenanzeigen
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH