Für ein Leben unter der Knute der billable hour sei der Mensch nicht gemacht, sagt Zeitforscher Karlheinz Geißler. Zeitmanagement-Programme würden oft mehr Stress erzeugen, als sie beseitigen. Doch es geht auch anders.
Typisch für den Jahresanfang: Wir fassen gute Vorsätze, setzen sie allerdings nie in die Tat um. Warum wir so oft an den neuen Zielen scheitern - und wie wir sie doch verwirklichen können, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön im Interview.
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Mit Beginn des Jahres können Richter in NRW beantragen, bis zum 67. Lebensjahr weiter zu arbeiten. Eine Richterin am AG Bochum, die Ende Januar in den Ruhestand treten soll, darf sich hierauf aber nicht berufen, entschied das VG.
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Die Kammern müssen Rechtsanwälten Einsicht in ihre Personalakte gewähren, jederzeit und auch mehrfach, entschied der AGH Hamm. Eine im Grundsatz richtige Entscheidung; Querulanten aber lässt sie zu viel Raum, meint Christian Deckenbrock.
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Die Reform im Recht der Syndikusanwälte war das beherrschende Thema des Jahres. Doch auch eine Anleitung zur konsequenten Mandatsverhinderung und eine Untersuchung zu Glück im Beruf zählen zu Ihren Lieblingsbeiträgen in Job & Karriere 2015.
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Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte kann, wenn der Bundespräsident rasch unterzeichnet, nun doch schon zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Martin W. Huff erklärt, wer nun was bis wann tun muss – und wer nicht.
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Den Gegner "versehentlich" direkt angeschrieben? Diese Ausrede lässt der BGH nicht gelten. Martin W. Huff stellt die Entscheidung vor: Gegen berufsrechtliche Pflichten können Anwälte auch fahrlässig verstoßen.
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Seit Mittwoch steht fest: Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte wird in absehbarer Zukunft kommen. Wann genau, bleibt vorerst offen. Das wirkt sich auch auf die Anträge zur Nutzung der Rückwirkungsvorschriften aus.
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