Visuelle Rechtskommunikation

Das Auge hört und liest mit

Nicola PridikLesedauer: 5 Minuten
Juristen müssen überzeugen können, wenn sie erfolgreich sein wollen. Das setzt vorzügliche Fachkenntnisse und rhetorisches Geschick voraus. Vor allem aber heißt es, verständlich zu kommunizieren. Noch viel zu wenige nutzen in diesem Zusammenhang die Vorteile von Bildern. Dabei eignen sich diese hervorragend, um komplexe Sachverhalte und Strukturen zu veranschaulichen.

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"Um sich begreiflich zu machen, muss man zum Auge reden." Ob J. G. von Herder bei diesem Satz auch an Juristen gedacht hat? Vermutlich nicht. Schließlich ist Jura seit jeher eine Wissenschaft, ein "Handwerk" der Sprache, welche geradezu virtuos beherrscht werden will. Um anderen Personen zu ihrem Recht zu verhelfen oder es für sie nutzbar zu machen, bedarf es neben guten Argumenten immer auch einer geschickt eingesetzten Rhetorik sowie der Kunst, mit sprachlichen Mitteln Verhand¬lungsspielräume zu eröffnen. Den zwangsläufig allgemein gehaltenen Rechtsvorschriften ist es darüber hinaus geradezu immanent, dass sie durch ihre Anwender im konkreten Fall nicht nur inhaltlich präzisiert, sondern bisweilen auch spitzfindig interpretiert werden. Können wir uns angesichts dessen also zurücklehnen und die auf uns gerichteten Augen ruhigen Gewissens an andere Professionen verweisen? Es gibt sicher viele gute Gründe, dies zu tun, aber ist es wirklich klug? Vielleicht distanzieren wir uns damit auch von der sich unaufhaltsam fortentwickelnden Mediengesellschaft, für deren rechtliche Ordnung wir zuständig sind. Man mag die Bilderflut der Neuen Medien und die damit einhergehende Veränderung der Kommunikation gutheißen oder nicht – Fakt ist, dass sich diese Entwicklung nicht aufhalten lässt, weil sie die Menschen offensichtlich fasziniert. Auch juristische Köpfe wissen sie zu schätzen, keine Frage. Nur meistens endet die Begeisterung beim Internetzugang, der eigenen Homepage und den Möglichkeiten der neuesten Anwaltssoftware. Doch können Bilder auch juristische Inhalte transportieren; Bilder die es verstehen, dem medienorientierten Bürger das Recht zu vermitteln.

Überzeugung bedarf klarer und anschaulicher Kommunikation

Der eine oder andere mag eine Diskussion darüber anfangen wollen, ob und wenn ja wie viel der Bürger überhaupt vom Recht verstehen kann (und soll?). Für diesen Fall sei daran erinnert, dass jeder Jurist, der seine Arbeit gut machen will, üblicherweise auch ganz persönlich daran interessiert ist, sich seinem Gegenüber begreiflich zu machen, und zwar unabhängig davon, mit wem er es zu tun hat. Denn sein Job besteht zu einem wesentlichen Teil darin, andere zu überzeugen: den Richter, den Verhandlungspartner, Behörden und Gremien, den Mandanten, Studenten oder Kollegen. Gelingen kann dies nur, wenn er Menschen so anspricht, dass sie sich für das interessieren, was er zu sagen hat und wenn das, was er sagt, für sie nachvollziehbar ist. Gute Rhetorik ist dabei sicherlich von Vorteil. Wirklich befriedigend ist das Resultat aber nur dann, wenn der Jurist andere mit Inhalten wirklich erreicht, vielleicht sogar ihre Sprache gesprochen hat. Wie wunderbar das Gefühl, wenn der andere einem Recht gibt oder man den Groschen des Verstehens in seinem Kopf förmlich fallen hört …

Sich verständlich und das Recht anschaulich zu machen, verlangt Juristen bei ständig an Komplexität gewinnenden Sachverhalten und der Fülle gesetzlicher Regelungen zweifellos eine Menge ab. Viele ringen mit Worten, wenn sie versuchen, Kompliziertes in einfachen, kurzen Sätzen prägnant auf den Punkt zu bringen, um ihr Gegenüber zu überzeugen, dass es nur so und nicht anders ist. Erstaunlicherweise setzen die wenigsten bei diesem oft mühsamen Prozess Bilder ein. Erstaunlich ist dies deshalb, weil das Schaubild im Gegensatz zum Text ein Medium ist, das seiner Natur nach auf eine Vereinfachung angelegt ist und sich daher wunderbar eignet, dem Text in dieser Hinsicht dienlich zu sein. So bietet das Bild beispielsweise die Chance, eine Botschaft auf ihren Kern zu reduzieren, Abstraktes sichtbar zu machen oder eine Grundstruktur aufzuzeigen, die man bei vielen Ausnahmen leicht aus dem Blick verliert. Von der Suche nach überzeugenden Formulierungen entlastet dies freilich nicht, jedoch kommen derartige Bilder dem Bedürfnis des Lesers oder Zuhörers nach klaren und anschaulichen Rechtsinformationen entgegen. Angesichts dessen, dass wir seiner Vorstellungskraft mit den Windungen unserer Fachsprache mitunter ziemlich viel abverlangen, ist dies mehr als verständlich. Vor allem aus diesem Grund gehören juristische Schaubilder in und neben rechtliche Texte und in Form einer Präsentation in den juristischen Vortrag, vorausgesetzt natürlich, eine Visualisierung ist im konkreten Fall didaktisch klug und hilfreich.

Worte und Bilder – gemeinsam sind sie stark

Hinzu kommt, dass das gesprochene oder geschriebene Wort in seiner Kombination mit Bildern geradezu unschlagbar ist, um Inhalte nachhaltig im Kopf des Lesers oder Zuhörers zu verankern. Worte führen die Details aus, liefern Argumente und entwickeln Theorien. All dies darf und soll der Juristin oder dem Juristen und dem Recht als Wissenschaft und "Handwerk der Sprache" nicht genommen werden. Grafiken können die Ausführungen aber ergänzen. Sie sind den Worten deutlich überlegen, wenn es darum geht, Strukturen darzustellen, im wahrsten Sinne des Wortes einen Überblick zu verschaffen und den Standort eines Problems zu bestimmen. Alles Dinge, auf die ein nahezu unüberschaubares Rechtssystem in einer komplexen Gesellschaft zwingend angewiesen ist, um funktionieren zu können und nachvollziehbar zu bleiben.

Die Einsatzorte juristischer Schaubilder können so vielfältig sein wie die Juristerei selbst. An erster Stelle stehen sicher Lehre, Aus- und Fortbildung, sowohl für Juristen als auch für andere Professionen. Daneben reicht das Spektrum von der Veröffentlichung in Büchern, Skripten und Broschüren sowie auf Internetseiten und Karteikarten bis hin zur Präsentation bei Vorträgen und als Hilfsmittel in der Mandantenberatung oder der Vermittlung zwischen Parteien. Natürlich sind Bilder in diesen Bereichen kein Muss. Sie können aber helfen, Recht erfrischend anders zu präsentieren und die eigenen Adressaten zu beeindrucken. Sie bieten die Chance, sich mit einfachen Mitteln (im doppelten Sinne des Wortes) zu profilieren und sich von der Konkurrenz abzuheben. Mit dem Ruf nach juristischen Bildern entwickelt sich im Medienzeitalter eine neue, eine visuelle Dimension juristischer Tätigkeit. Neben ihren fachlichen Vorteilen bietet sie die Möglichkeit, Mandanten und sonstige Zielgruppen für sich zu gewinnen, die eine zeitgemäße und verständliche Vermittlung von Recht häufig vermissen. Zudem leistet sie einen kleinen Beitrag zu einer Modernisierung und damit auch zu einem zeitgemäßen Image der Juristerei. Mittlerweile bieten Dienstleister Hilfe an, wenn es darum geht, anhand von Themenvorgaben oder einfach Skizzen anschauliche Grafiken zu erstellen und damit den textlichen oder sprachlichen Ausführungen den letzten Schliff zu geben. In diesem Sinne: Bilder sind die Chance, sich begreiflich zu machen. Reden Sie zum Auge! Mehr auf LTO.de: Gesetzlich verordnete Kommunikation: Auf dem Weg zum Comic-Recht? Wie sich das Recht im Zeitalter der Bilder verändert: Dialog von der Wiege bis zur Bahre Gemeinsam Kochen in der Mittagspause: Geheimrezept für bessere Kommunikation

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