Langzeitbetrachtung der Anwaltsumsätze

In 17 Jahren kaum gestiegen

von Martin W. HuffLesedauer: 4 Minuten
Das Institut für freie Berufe an der Universität Nürnberg-Erlangen hat Bilanz gezogen: Umsätze und Einkommen der Anwaltschaft sind in den vergangenen 17 Jahren kaum gestiegen – anders als dies in der Bevölkerung zuweilen wahrgenommen wird, meint Martin W. Huff. Besonders schwankend entwickeln sich die Zahlen bei den überörtlichen Sozietäten.

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Seit 1993 führt das Institut für freie Berufe (IfB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer innerhalb der Anwaltschaft die sogenannte STAR-Umfrage durch. Dabei ermittelt das Institut regelmäßig die Umsatz- und Einkommensentwicklung der Anwaltschaft. Mitte 2012 wurde dafür an 12.800 Anwälte aus acht Kammerbezirken ein umfangreicher Fragebogen versandt, mit einem Rücklauf von über 4.000 Fragebögen sieht das Institut einen repräsentativen Wert erreicht. Mit der Veröffentlichung der Zahlen für das Jahr 2010 – wobei man hier durchaus fragen darf, warum diese Zahlen erst 2012 und nicht schon früher erhoben worden sind, in den Kanzleien dürften die Daten bereits seit Mitte 2011 vorliegen – hat das IfB nun auch die Zahlen von 1993 bis 2010 zusammengefasst und damit eine Langzeitbetrachtung vorgelegt.
Erhoben werden die Daten bei Rechtsanwälten, die in Vollzeit tätig sind, wobei Anwaltsnotare nicht berücksichtigt werden. Für die Zukunft sollte überlegt werden, ob nicht auch die immer mehr in Teilzeit arbeitenden Rechtsanwälte – ob wegen mangelnder Aufträge oder einer anderen Nebentätigkeit – erfasst werden sollten. Ausgewiesen werden die Ergebnisse für drei Gruppen: Rechtsanwälte in Einzelkanzleien, in lokalen und in überörtlichen Sozietäten. Den weitaus größten Anteil an der deutschen Anwaltschaft machen die Rechtsanwälte im Westen des Landes aus. Für diese haben sich die Zahlen 2010 gegenüber den vergangenen fünf Jahren erholt. Das muss nicht von Dauer sein, denn die Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte steigt weiter. Die Rechtsanwaltskammer Köln als fünftgrößte Kammer in Deutschland hatte 2013 einen Mitgliederzuwachs von 1,26 Prozent zu verzeichnen.

Umsatz bei Einzelkanzleien nahezu unverändert

Nahezu unverändert ist der Umsatz der Einzelanwälte und dies sowohl im Durchschnitt als auch bei der Ermittlung des Medians, also des Wertes, bei dem statistische Glättungen von oben und unten vorgenommen werden. Im Durchschnitt erzielte ein Einzelanwalt 2010 einen Umsatz (ohne Umsatzsteuer) von im Durchschnitt 133.000 Euro, im Median von 99.000 Euro. Letzterer lag schon 1993 bei diesem Wert, stieg dann bis 1996, sank wieder und erreichte 2008 mit 80.000 Euro einen Tiefpunkt, um nun wieder zu steigen. Richtig erfreulich ist diese Entwicklung für Einzelanwälte dennoch nicht. Denn der persönliche Jahresüberschuss, also das Einkommen nach Abzug der Kosten, aber vor den eigenen Steuern, liegt seit Jahren um die 40.000 Euro. Mit der Vorstellung der Bevölkerung von Anwaltseinkommen deckt sich das überhaupt nicht. Und betrachtet man die Preissteigerungen, die Entwicklung der Gehälter der Angestellten und die Inflationsrate, so kann man sogar von einem Rückgang der Einkommen sprechen.

Höhere Umsätze in lokalen Sozietäten

Ähnlich, aber auf höherem Niveau ist die Entwicklung bei den lokalen Sozietäten, die in der deutschen Anwaltschaft mittlerweile eine bedeutende Rolle spielen und neben den Einzelanwälten rund 25 Prozent der Kanzleien ausmachen. Hier pendelt der Median des Umsatzes zwischen rund 130.000 und 155.000 Euro, wobei im Jahr 2010 eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen war. Erheblich besser sieht es auch bei dem Jahresüberschuss aus, der jetzt bei 75.000 Euro liegt, und damit auf dem höchsten Wert seit 1993. Allerdings konnten die Kollegen in den Sozietäten bereits in den neunziger Jahren ähnliche Werte verzeichnen, mussten dann aber 2000 bis 2004 einen Rückgang hinnehmen. Interessant ist dabei, dass die Kostenquote mit rund 50 Prozent auch nach dieser Untersuchung nahezu stabil bleibt. Einsparungen etwa bei der Bürotechnik werden durch steigende Mieten und Personalkosten anscheinend wieder ausgeglichen.

Überörtliche Sozietäten wieder auf Niveau von 1998

Besonders groß sind die vom IfB gemessenen Schwankungen bei den Anwälten in überörtlichen Sozietäten. Sie erzielten im Median einen Umsatz von 250.000 Euro und liegen damit wieder auf dem Niveau der Zahlen von Ende der Neunzigerjahre. Zwischendurch lag der niedrigste Wert 2006 bei 148.000 Euro. Diese erheblichen Schwankungen lassen sich mit der Abhängigkeit der Umsätze von den großen Aufträgen aus der Wirtschaft (Unternehmenskäufe/Börsengängen) erklären. Auch der Jahresüberschuss erreicht mit 117.000 Euro im Median wieder höhere Werte. Grob betrachtet zeigen die Zahlen des IfB, dass die Umsätze in kleineren Sozietäten stabil sind – was aber auch heißt, dass sie nicht steigen. Je größer die Sozietät, desto größer sind die Schwankungen über die Jahre. Insgesamt sind viele Anwaltseinkommen, dies zeigen auch andere Erhebungen, lange nicht so hoch, wie die Bevölkerung denkt. Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen. Er ist Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und hat u.a. einen Lehrauftrag für Berufsrecht an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn.

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