Erfolgreich bewerben

Die 7 Inhalte eines per­fekten Arbeits­zeug­nisses

von Carmen SchönLesedauer: 5 Minuten
Die erste Hürde auf dem Weg zu seinem Traumjob ist die Abgabe professioneller Bewerbungsunterlagen. Dabei kommt dem Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers eine besondere Bedeutung zu, denn darin ist klausuliert beschrieben, ob der Bewerber den Anforderungen gewachsen ist.  Wie es aufgebaut ist und was darin stehen sollte, erklärt Juristin und Erfolgscoach Carmen Schön.

Anzeige

Das letzte Arbeitszeugnis ist für den Arbeitgeber das wichtigste Auswahlkriterium. Wenn der Bewerber damit nicht überzeugt, ist die Einreichung der Unterlagen bereits die Endstation. Zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch wird es nicht mehr kommen, egal ob ein Jurist, ein Handwerker oder ein Betriebswirt gesucht wird.
Wie aber genau sollte ein professionelles Arbeitszeugnis aufgebaut sein und worauf müssen Arbeitnehmer besonders achten?

1. Die Einleitung – um wen geht es?

Jedes Arbeitszeugnis beginnt mit einer Einleitung. Diese enthält das Geburtsdatum des Mitarbeiters, den Beschäftigungszeitraum im Unternehmen sowie die Position des Beschäftigten, zum Beispiel:
"Frau Sandra Müller, geboren am 08.10.1986, war vom 01.03.2009 bis zum 31.12.2011 als Justitiarin in unserem Unternehmen beschäftigt."

2. Kurze Beschreibung des Unternehmens – um welche Firma handelt es sich?

Nach der Einleitung stellt sich das Unternehmen vor und beschreibt dabei sowohl die Branche, aus der es kommt, als auch die Produkte oder Dienstleistungen, die es auf dem Markt anbietet. Dieser Teil könnte wie folgt aussehen:
"Die X Bank gehört zu den führenden Privatbanken in Deutschland. Das Unternehmen berät nationale und internationale Privat- und Geschäftskunden in den Bereichen Y und Z. Aktuell beschäftigt die X Bank ca. 1.000 Mitarbeiter an 6 Standorten. Der Hauptsitz des Unternehmens ist Hamburg."

3. Beschreibung des Aufgabenbereiches – wofür war der Arbeitnehmer zuständig?

In diesem Abschnitt sollten alle Aufgaben genannt sein, die man im Laufe der Zeit im Unternehmen ausgeführt hat – also auch solche,  die zu einem früheren Zeitpunkt zum Job gehörten. Die einzelnen Tätigkeiten sollten präzise und aussagefähig beschrieben sein. Wenn möglich, sollte der Arbeitgeber Messgrößen wie zum Beispiel Budgetverantwortung ergänzen. Auch hierzu ein kurzes Beispiel:
"Die Tätigkeit von Frau Müller umfasste vor allem die selbständige Bearbeitung der rechtlich anfallenden Fragestellungen. Zu ihrem Aufgabenbereich gehörte insbesondere der Entwurf von AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), die Bearbeitung und Durchsicht von Verträgen, allgemeine rechtliche Beratung der Vertriebs- und Marketingabteilung im Bereich Wettbewerbs- und Urheberrecht und die Beratung des Geschäftsführers bei Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrechts."

4. Leistungsbeurteilung – wie gut war der Mitarbeiter?

Nun folgt die Beurteilung der Leistung. Hierfür gibt es eine eigene Zeugnissprache, die aber nicht jedem Arbeitgeber bekannt ist. Daher sollte man selbst darauf achten, dass die Formulierung einer guten oder sehr guten Note entspricht.

Ein "Sehr gut" wird zum Beispiel ausgedrückt durch die Worte: "ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden", "arbeitete stets zuverlässig und genau" oder "meisterte neue Situationen stets sehr gut und sicher".
Die Sätze "sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und bester Weise entsprochen", "erledigte Aufgaben stets selbstständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit" und "das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war einwandfrei" deutet auf ein "Gut" hin.
Nur ein "Ausreichend" bekommt, wer mit den Sätzen "sie hat unseren Erwartungen entsprochen", "das Verhalten zu Vorgesetzten war einwandfrei" oder "arbeitete sorgfältig und genau" beschrieben wird.
Es gibt auch ein "Mangelhaft", wie "entsprach im Allgemeinen den Anforderungen" oder "zeigte nach Anleitung Fleiß und Ehrgeiz" und ein "Ungenügend": "sie war um zuverlässige Arbeitsweise bemüht" oder "das persönliche Verhalten war im Wesentlichen tadellos".

5. Sozialverhalten – wie war das Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten?

Auch hier versteckt sich in der Zeugnissprache eine Note. Ein "Sehr gut" drückt zum Beispiel die Formulierung aus "sie wurde wegen ihres freundlichen Wesens und kollegialen Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt".
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei" entspricht einem "Gut".  Noch im befriedigenden Bereich hält sich auf, wer in seinem Zeugnis liest: "ihre Zusammenarbeit mit Kollegen und Mitarbeitern war gut". Nur "Ausreichend" klingt so: "ihr persönliches Verhalten war insgesamt einwandfrei".
Das Ziel eindeutig nicht erreicht hat, wer durch den Satz "sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht" ein mangelhaftes Sozialverhalten bescheinigt bekommt. Noch schlimmer, nämlich ein "Ungenügend" beinhaltend, ist die Formulierung: "sie hatte zu ihren Mitarbeitern ein weit besseres Verhältnis als zu den Vorgesetzten".

6. Schlussformulierung

Eine Schlussformulierung gliedert sich in zwei Teile: dem Ausstellungsgrund und dem "Bedauern, Dank und Zukunftswünsche"-Teil.
Ausstellungsgrund kann ein angefordertes Zwischenzeugnis bei Wechsel des Bereiches oder das Ausscheiden eines Vorgesetzen sein. Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer lautet der Text: "verlässt uns auf eigenen Wunsch zum…". Hat der Arbeitgeber gekündigt, so steht dort "in gegenseitigem Einvernehmen endet das Arbeitsverhältnis zum…"
Genau hinschauen sollten Arbeitnehmer beim Abschnitt  "Bedauern, Dank und Zukunftswünsche". War der Arbeitgeber zufrieden, liest er sich so: "Das Ausscheiden von Frau Müller bedauern wir sehr und danken Ihr für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr beruflich und persönlich alles Gute." Fehlen bestimmte Teile dieser Formulierung, zum Beispiel. "erfolgreiche" Arbeit, "angenehme" Zusammenarbeit, ist dies eine leichte Abstufung der Wertschätzung. Fehlt ein Teil ganz, ist dies eine negative Bewertung.

7. Datum und Unterschrift

Das Zeugnis endet mit dem Ort, Datum und der Unterschrift des Arbeitgebers.
Das Arbeitszeugnis ist Türöffner für ein weiteres persönliches Gespräch. Daher sollte jeder Arbeitnehmer genau wissen, wie es zu lesen ist.  Wer sich nicht mit der Zeugnissprache auskennt, glaubt vielleicht, gut abgeschnitten zu haben, obwohl die Beurteilung kaum durchschnittlich ist. Jedes Arbeitszeugnis sollte deshalb direkt, nachdem der Arbeitgeber es ausgestellt hat, genau geprüft werden. Entspricht der Inhalt nicht der eigenen Einschätzung, sollte der Arbeitnehmer auf Änderungen drängen. Denn unter Umständen hängt der nächste Karriereschritt von einer einzigen Formulierung ab. Carmen Schön war Justiziarin der MobilCom AG und Mitbegründerin der freenet.de AG. Heute arbeitet sie als Erfolgscoach, Professional Speaker und Buchautorin. Von ihr erschienen sind u.a. "Traumjob 'Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei'. Mit den richtigen Bewerbungstipps punkten", "Die geheimen Tricks der Arbeitgeber" und "Karriere-DNA – Warum Glück im Job kein Zufall ist".

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Bewerbung

Verwandte Themen:
  • Bewerbung

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter