OLG München zur Berufskleidung von Anwälten: Kein Robenzwang im Zivilprozess vor Amtsgerichten

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Ein Amtsrichter hätte die Verhandlung nicht ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte, betont jetzt das OLG. In Zivilprozessen vor den Amtsgerichten sie die Pflicht überholt, außerdem war die Vertagung unverhältnismäßig.
Rechtsanwälte müssen in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten keine Robe tragen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) betonte am Donnerstag, dass ein Augsburger Amtsrichter vor einem Jahr eine Verhandlung nicht hätte ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte. "Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig", betonte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner.
Eine Entscheidung musste das Gericht jedoch nicht treffen. Der Anwalt zog seine Klage auf Schadenersatz zurück, nachdem Steiner die Auffassung des Senats zu Protokoll gab. Das Geld sei zweitrangig, meinte Kläger Norman Synek.
Der Advokat hatte den Freistaat Bayern wegen einer Amtspflichtverletzung des Richters auf Ersatz von 770,50 Euro Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten verklagt, nachdem der Amtsrichter wegen der fehlenden Robe einen neuen Verhandlungstermin festgelegt hatte.
OLG: Robenpflicht vor Amtsgerichten überholt
In der Bundesordnung für Rechtsanwälte (BORA) heißt es zwar ausdrücklich: "Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht."
Dennoch war Synek in erster Instanz beim Landgericht (LG) Augsburg unterlegen: Ob Anwälte in Zivilsachen beim Amtsgericht eine Robe zu tragen haben, sei "nicht ausschließlich oder auch nur überwiegend" von der BORA zu regeln, so die Landesrichter damals. Es würde dem Gewohnheitsrecht entsprechen, dass vor den Gerichten nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch Rechtsanwälte eine Robe tragen müssten.
Das Oberlandesgericht widersprach nun der Vorinstanz. Dass Anwälte in Zivilsachen vor dem Amtsgericht Robe tragen müssen, sei durch die Berufsordnung "überholt", da diese die Rechtsanwälte "ausdrücklich" von dieser Pflicht befreie. Der Gesetzgeber habe diese Frage "explizit" der Berufsvertretung übertragen.
Aber ob sich durch die Entscheidung des Amtsrichters auch eine Schadenersatzpflicht des Freistaats ableiten lässt, blieb in dem Verfahren dennoch offen. "Da tun wir uns schwer", bekannte OLG-Richter Steiner. Die Kommentierung in der Fachliteratur zu dieser Frage sei "dunkel".
Schon in der Vergangenheit hatte die Kleiderordnung vor Gericht verschiedentlich zu Kontroversen geführt.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Da hat die Provinzposse doch ein gutes Ende gefunden: Der Kollege hat seinen obergerichtlichen Hinweis, dass er im Recht war und die Sache ist erledigt.
OphoIch kenne einen Strafrichter, der trägt im Sommer Bermudas unter der Robe. Sieht lustig aus, wenn er die Treppe runterkommt.
RA Hechlerhttp://www.bewertungs-abwehr.de/
Das ist wirklich dreist, wie die Augsburger Justiz mit einem Kollegen umspringt. Leider wird der Name dieses selbsternannten Halbgott in schwarzer Richterrobe nicht veröffentlicht. Der Kollege wurde auch mit vollem Namen genannt.
MorpheusLeute wie der Kollege Oliver Garcia von delegibus hätten ihre hellen Freude.
In der BORA steht das tatsächlich. Hintergrund ist offenbar die Bequemlichkeit mancher Kollegen, denen selbst das Mitführen und Tragen einer Anwaltsrobe lästig ist. Das sind Leute, denen Sinn der Amtstracht von Richtern und Staatsanwälten sowie der traditionell gleichartigen Berufstracht der Rechtsanwälte vor Gericht sowohl unklar als auch schlicht und einfach schnuppe (umgangssprachliches deutsch) bzw. wurscht (bayerisch) ist. Ursache dieser Geistes(?)haltung ist teils ein massives Bildungsdefizit, teils die Persönlichkeitsstruktur des "Geschäftsmannes mit Assessorexamen", bisweilen auch beides. Ich jedenfalls werde auch künftig ohne Robe auftretende Kollegen (m/w, soviel Genderquatsch muß sein) darüber belehren, daß in unserem OLG-Bezirk die Würde des Gerichts nicht von seiner Stellung im Gerichtsaufbau und dem angewandten Gesetzbuch abhängt, und ich deswegen sie oder ihn als unangemessen angezogen, aber reichlich ungezogen betrachte.
Rainer ThesenRainer Thesen
Rechtsanwalt
Nürnberg
Ist es wirklich fehlende Bildung oder nur das Auflehnen gegen eine in seinen Ursprüngen aufgezwungene Repressalie des ehemaligen preußischen Königs?
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann."
Gut, dass Richter am OLG diesen Unfug beendet haben. Ermittlungen gegen den Amtsrichter wegen Rechtsbeugung wird es nicht geben, auch wenn alle Tatbestandsmerkmale einwandfrei vorliegen. Wetten?!
Tilman WinklerNebenbei: Es bleibt jedem Rechtsanwalt unbenommen, mit Robe aufzutreten, auch wenn die Pflicht dazu vor dem Amtsgericht nicht besteht. Es bleibt auch jedem unbenommen, das Auftreten ohne Robe für ungezogen zu halten. Entscheidend ist bei der Reaktion des Amtsgerichts allein die RECHTLICHE Situation. Den Termin wegen der fehlenden Robe Plätzen zu lassen, war rechtswidrig, wohl auch strafbar und UNGEZOGEN ohnehin!
@ Sepp
Rainer ThesenWenn's nur die Verordnung des Preußenkönigs gewesen wäre! Aber dem ist bei weitem nicht so, wie ein Blick etwa nach Frankreich oder Italien zeigt. Es ist also so, wie ich sage.
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann."
JustizfreundDas ist die Würde des Gerichts Theaterkostüme für die dort stattfindende teils makabre Theateraufführung zu tragen, damit man die Spitzbuben besser erkennt, die sich damit zu einer elitären Würde heraufwürdigen müssen.
Schauen wir nach England. Da legt man sich sogar weisse Lockenlappen auf den Kopf.
Ich schlage vor von oben zu bestimmen, dass Richter und Rechtsanwälte sollen bei Gericht rosa Badekappen tragen.
Von da an kann England, Italien und Frankreich nach Deutschland blicken.
Geschäftsmann mit Assessorexamen und schrägem Humor.