Mann und Frau im Anwaltsberuf

Jurist oder Juristin – (k)ein Unter­schied

von Dr. Geertje TutschkaLesedauer: 4 Minuten
Unternehmen setzen in schwierigen Verhandlungssituationen ganz bewusst einen Anwalt oder eine Anwältin ein, bei Scheidungen wählen Mandanten den Anwalt auch nach Geschlecht. Alles Kopfsache? Sicher nicht, weiß Geertje Tutschka.

Dass Frauen und Männer unterschiedlich kommunizieren ist längst bekannt. Und dass auch Juristen Menschen, vor allem aber Männer und Frauen sind, auch. Kommt es also weit weniger auf berufliche Qualifikation und Erfahrung an als wir dachten? Entscheidet über unseren Erfolg am Ende allein die Tatsache, ob wir Jurist oder Juristin sind? Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht ums "Gendern". Es geht nicht darum, was auf der Packung draufsteht, sondern um den Inhalt: Wie viel Einfluss hat es auf den Erfolg eines Rechtsstreits, ob der Mandant einen Anwalt oder eine Anwältin mit seiner Interessenvertretung beauftragt? Macht es einen Unterschied, ob ein Richter oder eine Richterin über einen Streitfall entscheidet? Und wie neutral sind eigentlich unsere Gesetze? Unser Rechtssystem ist die Kommunikation von Wertvorstellungen und die Kommunikation ist der Schlüssel dazu. Kommunikation ist also auch der Austausch und die Verarbeitung von Informationen.

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Typisch Mann, typisch Frau

Fakt ist, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer biologisch-physiologischen Veranlagung Informationen typischer Weise in unterschiedlicher Quantität und Qualität aufnehmen und verarbeiten. Dies ist uns wegen der jahrtausendealten Prägung auf typische Geschlechterrollen in Fleisch und Blut übergegangen. Frauen haben eher einen Rundumblick, sind auf das Wohl der Allgemeinheit bedacht und richten ihren Lösungsansatz auf Verhandlung und Einigung aus. Männer hingegen agieren im Ernstfall eher mit einem Tunnelblick. Sie sind dadurch zwar (scheinbar) schneller, entscheiden tatsächlich aber nur zweidimensional zwischen Angriff oder Wegrennen. Beides schränkt unsere Handlungsalternativen stark ein, zumindest wenn wir typisch männlich oder typisch weiblich kommunizieren. "Typisch" ist dabei nichts anderes als das, was wir irgendwann einmal als weiblich und männlich im Hinblick auf die Geschlechterrollen definiert haben. Kommunikation selbst ist neutral. Stellen Sie sich Kommunikation als Klaviertastatur vor, eine Vielzahl von schwarzen und weißen Tasten über mehrere Oktaven. Sie reicht von ganz dunklen Tönen bis hin zu ganz hellen, von warmen zu schrillen. Und es kommt natürlich darauf an, wie und was gespielt wird – in welcher Tonart, laut oder leise, eine gefühlvoll Ballade oder eher ein schneidiger Marsch. Lassen Sie uns nun die obere Hälfte der Klaviertastatur als typisch weiblich und die untere als typisch männlich definieren – passend zur Stimmlage. Schubladendenken? Genau so sind wir Menschen gestrickt. Deshalb definieren wir Geschlechterrollen, definieren, was Gut und was Böse ist. Jeder kommt mit einem größeren oder kleineren Teil dieser Klaviertastatur auf die Welt, einen Bruchteil davon bildet er aus. Welchen, das bestimmen frühkindliche Prägungen und persönliche Erfahrungen. Schule und Ausbildung erweitern das persönliche Kommunikationsmuster bestenfalls. Die Chance, dass sich dieses persönliche Kommunikationsmuster vor allem irgendwo in der Mitte ansiedelt und dabei Bereiche des jeweils anderen Geschlechts miteinschließt, ist groß.

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2/2: Geschlechterrollen im Recht

Was heißt das für Juristen? Fest steht, dass juristische Berufe Kommunikationsstärke erfordern. Um bei der Klaviatur zu bleiben: Ein guter Jurist sollte in überdurchschnittlich vielen Oktaven nicht nur tastensicher sein, sondern virtuos aufspielen können. Fest steht aber auch, dass Kommunikation weder in der juristischen Ausbildung noch später beim Einstieg in das Berufsleben gelernt oder trainiert wird. Unsere Gesetze entstammen jedoch zumeist der Zeit des klassischen Patriarchats und bilden dies deutlich ab. Ein Beispiel dafür ist der Kranzgeld-Paragraph. Mittlerweile kommen Reformen und Erneuerungen auf die Tagesordnung. Selbst ein Mordmerkmal wie Heimtücke steht mittlerweile auf dem Prüfstand, weil es Frauen benachteilige. Bis dahin bleibt oft nur der Ermessensspielraum einziges Korrektiv. Und natürlich geistern die althergebrachten Rollenbilder zu Streitverhalten und Autorität immer noch bewusst oder unbewusst durch die Köpfe. Der Anwaltsberuf fordert jedoch wie kaum ein anderer auch typisch weibliche Kommunikationsmuster geradezu ein. Gut, dass die Zahl der zugelassenen Anwältinnen in den letzten Jahren von 33 Prozent auf 41 Prozent gestiegen ist. Und zwar nicht nur in Deutschland. Die Zahl der Studentinnen im Fach Rechtswissenschaft liegt nach einer Studie des Deutschen Anwaltvereins von 2013 schon jetzt bei 60 Prozent. Ist die Zukunft der Anwaltschaft also weiblich?

Frauen liegen auf der Karriereleiter zurück

Auffällig ist, dass Anwältinnen bislang weder bei den Topverdienern noch in Führungspositionen noch bei den Sozietäten und Partnerschaften nachgezogen haben. In den juristischen Berufen ist der Abstand zu den Einkommen der Männer sogar am Größten. Dennoch wird bereits jetzt von einem "Gender Shift" in der Anwaltschaft und den damit verbundenen Veränderungen des anwaltlichen Berufsbildes gesprochen. Wer dabei allein an Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Home Office und Work-Life-Balance denkt, verkennt, dass die nächste Generation an Juristen dies insgesamt einfordern wird. Gemischte Entscheiderteams, in denen die Frauen nicht mehr selbstverständlich die Themen Personal und Eventorganisation übernehmen, Rechtsbereiche, die nicht mehr ausschließlich von Kollegen oder Kolleginnen beackert werden, und Netzwerke, in denen sich Kollegen mit Kolleginnen austauschen, führen zu einem neuen Verständnis innerhalb der Anwaltschaft. Und zu dem Bewusstwerden, dass Kommunikationsstärke in der gesamten Bandbreite erlernbar ist und erlernt werden muss, um erfolgreich zu sein. Hat das Auswirkungen auf Hierarchien innerhalb von Kanzleien? Ja. Kann dies Streitkultur verändern? Absolut. Das Geschlecht spielt eben immer eine Rolle

Macht es einen Unterschied, ob ein Anwalt oder eine Anwältin einen Mandanten vertritt, ein Richter oder eine Richterin eine Sache entscheidet? Ja, nämlich dann, wenn das Kommunikationsmuster einen anderen Bereich bespielt. Und so wie es in der Gesellschaft bei Gender Equality auch immer um Gender Diversity geht, muss der Unterschied zwischen den Geschlechtern eben auch im Rechtssystem spürbar sein. Leider bleibt es noch allzu oft beim bloßen "Gendern", bei der Verpackung eben, ohne auf den Inhalt zu schauen. Die Autorin Dr. Geertje Tutschka ist Rechtsanwältin und Kommunikationstrainerin für Anwälte und Juristen.

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