Krisenmanagement

Rettungsanker für den Vermögensgegenstand Kanzlei

RA Cyrill JanssenLesedauer: 3 Minuten
Das Risiko, durch Krankheit oder Tod unternehmerisch nicht mehr handlungsfähig zu sein, ist zwar den meisten bewusst. Aber nur die wenigsten ergreifen gezielt Maßnahmen. Gerade der Anwalt sollte sich hier als Mandant in eigener Sache sehen und frühzeitig vorsorgen. Denn durch gute Planung für den Notfall können Unternehmenskrisen deutlich gemildert werden.

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Wie viele Unternehmer, führen auch Anwälte im Urlaub noch vom Hotelpool aus ihren "Laden". Sie führen Telefonate per Handy und dank BlackBerry und WLAN-Hot-Spots können sie jederzeit auf ihr E-Mail-Postfach zugreifen. Man fühlt sich nicht nur verantwortlich, man ist es ja auch.

Was aber, wenn man eines Tages diese Verantwortung ungewollt komplett abgeben muss? Bereits ein längerer Krankenhausaufenthalt kann eine Unternehmenskrise auslösen. Wer übernimmt Gerichts- und Besprechungstermine? Wer hat Bankvollmacht oder kann Verträge schließen? Wo sind Schlüssel, PIN-Nummern und Passwörter? Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen frühzeitig vorzusorgen.

Versicherungsschutz reicht nicht

Beim Thema Vorsorge denkt man zuerst an finanzielle Absicherung, für sich und die Hinterbliebenen. Damit im Fall von Krankheit oder gar Tod kein finanzieller Engpass die Situation zusätzlich dramatisch verschlechtert, gibt es Krankentagegeld-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und weitere Versicherungen. Man sollte außerdem ein Testament und einen Ehevertrag erstellen. Doch das reicht nicht.

"Der private Basisschutz aus den Versicherungen muss unbedingt durch eine auf das Unternehmen zugeschnittene Notfallplanung ergänzt werden", so  der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Hans Peter Müller von der Kanzlei Müller & Nieder.

"Es ist teilweise erschreckend, wie sorglos viele Anwälte in eigenen Angelegenheiten sind, obwohl sie als Berater ständig Lösungen parat haben müssen", so Müller weiter.

Vermögensgegenstand Kanzlei schützen

Die Kanzlei ist ein wichtiger Vermögenswert, den es zu schützen gilt. Die in der Person des Anwalts liegenden Risikofaktoren Krankheit oder Tod können dessen Fortbestand gefährden, mit Konsequenzen nicht nur für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, sondern auch für die eigene Familie.

"Zu den primären Zielen gehört es, dass das Unternehmen auch im Notfall jederzeit handlungsfähig bleibt und die Versorgung der Familie sichergestellt ist", erläutert Steuerberater Dr. Ingo Dorozala von der 2D Steuerberatungsgesellschaft in Düsseldorf.

Besonders gilt dies für die Kolleginnen und Kollegen, die als Einzelanwälte unternehmerisch tätig sind. Deren Anteil lag im Jahr 2006 bei 64 Prozent der selbständigen Rechtsanwälte, so Kerstin Eggert vom Institut für freie Berufe.

Vertretung und Kanzleiabwicklung

Es reicht nicht aus, sich auf die gesetzliche Regelung der Bundesrechtsanwaltsordnung zu verlassen. Danach muss ein Rechtsanwalt einen Vertreter bestellen, wenn er länger als eine Woche gehindert ist, seine Tätigkeit auszuüben (§ 53 BRAO). Dies gilt bei Urlaub genauso wie bei Krankheit oder gar im Todesfall.

Wenn der Anwalt vorher nichts geregelt hat, kann die zuständige Landesjustizverwaltung von Amts wegen einen Kanzleiabwickler bestellen Oftmals bleibt mangels getroffener Vorsorge gar nichts anderes übrig. Der Kanzleiabwickler hat gemäß § 55 II,1 BRAO die Aufgabe, die schwebenden Angelegenheiten abzuwickeln. Er sorgt dafür, dass die Mandate fortgeführt werden, er hat aber keinen gesetzlichen Auftrag die Kanzlei zu verkaufen. Er tritt auch nicht in bestehende Verträge ein und er muss nicht einmal neue Mandate annehmen.

Das soll jetzt die Familie aus dem Stand machen? Da ist guter Rat buchstäblich teuer und wertvolle Zeit wird vergeudet. Es ist daher ratsam, frühzeitig eine umfassende Vertretungsvereinbarung mit einem Kollegen zu schließen und dafür zu sorgen, dass dieser die Kanzlei einigermaßen kennt. Mit ihm sollte stets eine Krisenregelung vereinbart sein, denn zum Beispiel nach einem schweren Unfall kann der Betroffene dazu nicht in der Lage sein.

Rettungsanker Notfallhandbuch

Damit der Vertreter im Fall der Fälle die Krise managen kann, gehört in jede Kanzlei ein gut geplantes, aktuell gehaltenes Notfallhandbuch. Darin sollte sich eine Mandantenliste, eine Liste der Mitarbeiter, schriftliche Vertretungsregelungen nebst Vollmachten, auch Bankvollmachten,  sowie Weisungen an Mitarbeiter und an den Vertreter befinden. Eine Leitlinie, was mit der Kanzlei im Todesfall geschehen soll, vervollständigt es. Für Angehörige kann man einen separaten Ordner mit Teilen aus dem Handbuch erstellen.

"Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass einem zu Lebzeiten etwas passiert, ist hoch", so Dr. Dorozala. Dennoch werden viele Vorsorgeregelungen erst nach einem gesundheitlichen Warnschuss getroffen. Was aber, wenn es nicht bei einem Warnschuss bleibt?

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