Fortbildungsnachweise

Mit Wissen werben

von Gil Eilin JungLesedauer: 3 Minuten
Die laufende Fortbildung ist selbstverständliche Pflicht und gehört zum Selbstverständnis eines jeden Anwalts. Keine Frage, dass bei einer hervorragenden fachlichen Expertise auch das Bedürfnis besteht, diese für die Mandanten sichtbar zu machen. Entsprechende Zertifikate bieten die Bundesrechtsanwaltskammer und das Deutsche Anwaltsinstitut an.

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"Man lernt nicht für die Schule, sondern fürs Leben", wurde man in der Kindheit recht philosophisch erinnert. Der Rechtsanwalt hingegen lernt weniger fürs Leben als eher konkret für die Mandanten. Und damit diese die Qualifikation auch erkennen können, gibt es das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und das Fortbildungssiegel des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. (DAI). Beides kann öffentlichkeitswirksam auf Briefköpfen, auf der Webseite, in Kanzleiräumen oder auf anderen Geschäftspapieren verwendet werden.

BRAK-Fortbildungszertifikat

Ein Punktesystem entscheidet, wer  das Fortbildungszertifikat der BRAK "Qualität durch Fortbildung" bekommt und wer nicht. Fachveranstaltungen vor Ort oder online, Eigenstudium, Prüfertätigkeit, Teilnahme an Arbeitskreisen oder juristische Fachveröffentlichungen – wie man Punkte macht, ist flexibel, und wer mindestens 360 innerhalb von drei Jahren sammelt, erhält das Zertifikat. Die BRAK gibt Mindestpunktezahlen in verschiedenen Fachmodulen vor und will Nachweise über die Fortbildungsaktivitäten sehen, zum Beispiel Bescheinigungen oder Zeugnisse. Für die Antragsbearbeitung fallen 75 Euro zzgl. MwSt an. Die Kosten für die Fortbildungsveranstaltungen kommen hinzu. Das Zertifikat kann für die Dauer von drei Jahren genutzt werden. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Bedingungen, die auch für die erste Erteilung gelten, erneut erfüllt sind.

DAI-Fortbildungssiegel

Die Möglichkeit, spezielle Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet nachzuweisen, bietet das vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. verliehene Fortbildungssiegel. Voraussetzungen dafür sind die Teilnahme an bestimmten DAI-Fortbildungsveranstaltungen und das Bestehen einer Fachklausur. Insgesamt müssen dafür Veranstaltungen von insgesamt zehn Stunden Dauer nachgewiesen werden. Die hier ausgehändigten Arbeitsunterlagen werden im Selbststudium durchgearbeitet. Die anschließende Klausur von 2,5 Stunden wird rund sechs Wochen nach der Fortbildungsveranstaltung durchgeführt. Gültig ist das Siegel für zwei Jahre. Eine Verlängerung für je zwei Jahre ist möglich, wenn eine weitere dafür ausgewiesene DAI-Fortbildungsveranstaltung von mindestens fünf Stunden besucht wurde. Eine Klausur ist für die Verlängerung dagegen nicht noch mal notwendig. Zusätzlicher Vorteil: Die DAI-Veranstaltungen für das Fortbildungssiegel lassen sich auch als Pflichtfortbildung für Fachanwälte gemäß § 15 FAO anrechnen. Klausur und Fortbildungsveranstaltungen in Form von Vertiefungs- und Qualifizierungskurs zusammen kosten 545 Euro.

Was bringt’s?

Die Vorteile einer nachweisbaren Fortbildung liegen für Rechtsanwältin Dr. Katja Mihm, Geschäftsführerin der DAI, klar auf der Hand. "Das Siegel bringt seinem Träger besonders bei der Anwaltswahl aus der rechtsuchenden Öffentlichkeit eine Reihe unübersehbare Vorteile", fasst sie die Wirkung des Fortbildungssiegels zusammen. "Am wichtigsten ist wahrscheinlich, dass schon die Definition des Siegels als Fortbildungsqualifikation auch nach außen klarstellt, dass es sich bei seinem Träger um einen Allround-Anwalt mit einer zusätzlichen Wissensqualifikation auf einem bestimmten Teilrechtsgebiet handelt." "Für uns ist es ein Qualitätsmerkmal, mit dem wir uns von anderen Kollegen unterscheiden können", hebt auch Rechtsanwalt Oliver Ostheim von OK Ostheim und Klaus Rechtsanwälte hervor. Er hat das Fortbildungszertifikat der BRAK erworben. In der zum Teil zeitintensiven Fortbildung sieht er mit dem Hinweis, dass man sich als Fachanwalt ohnehin weiterbilden müsse, auch keinen Mehraufwand. Er empfindet die Auszeichnung als sinnvolle Ergänzung und Unterstreichung seiner Fachanwaltschaft. "Die Zertifikate nutzen wir für Website und Briefkopf sowie das gedruckte Zertifikat in den Praxisräumen", beschreibt der Fachanwalt für Arbeitsrecht die praktische Verwendbarkeit des Logos. "Auch die Anwaltsuche des DAV weist auf die Zertifizierung hin", betont er, was bei potentiellen Mandanten möglicherweise auch den Ausschlag für die Wahl des Anwalts geben könne. Eine fundierte Fortbildung mit Werbefunktion – das ist Vorzeigebildung im besten Sinne. Mehr auf LTO: E-Learning - Den Dozenten ins Büro holen Coaching - Fitnessprogramm für die Karriere Englisch-Zertifikat für Juristen - Talking Legal Business

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