Special Anwaltstag: Markt und Zahlen 2012

Anwälte sehen die Wirtschaftslage insgesamt kritisch

von Martin W. HuffLesedauer: 6 Minuten
Anders als in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland in 2012 wieder etwas stärker angewachsen. Die neuen Gesellschaftsformen nutzen die Advokaten weniger als die moderne Technik, Fachanwaltstitel verlieren an Bedeutung und die Stimmung am Markt ist eher schlecht. Martin W. Huff über die aktuellen Zahlen zur Anwaltschaft.

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Am 1. Januar 2012 waren in Deutschland 158.426 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Anwaltschaft zugelassen, 2.747 oder 1,76 Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei handelt es sich bei dem Wachstum um 1,76 Prozent um den Nettozuwachs. Nach den Erfahrungen der regionalen Kammern dürfte die Zahl der neu zugelassenen Anwälte damit bei etwa 6.000 liegen, denn aus den unterschiedlichsten Gründen geben auch ca. 3.000 Anwälte im Jahr ihre Zulassung zurück oder diese wird widerrufen. Gründe dafür sind in den ersten Berufsjahren insbesondere der Wechsel in einen anderen Beruf, später die Rückgabe aus Altersgründen. Auch der Anteil der Kolleginnen ist nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer weiter leicht angestiegen. Er liegt jetzt bei 32,56 Prozent, was einen Zuwachs von 3,43 Prozent bedeutet. Unter den neu zugelassenen Advokaten beträgt der Frauenanteil sogar gut 50 Prozent. Noch nicht veröffentlicht hat die Bundesrechtsanwaltskammer die Zahlen für die Fachanwälte.

Landflucht auch bei den Anwälten

Sehr unterschiedlich sind die Größen der 27 regionalen Anwaltskammern. Die größte Kammer mit 20.042 Anwälten ist die Rechtsanwaltskammer München, gefolgt von der Kammer Frankfurt mit 17.607 Mitgliedern. Es folgen Hamm (13.673), Berlin (13.191), Köln (12.422) und Düsseldorf (11.860). Diese sechs großen Kammern mit knapp 90.000 Mitgliedern machen mittlerweile 55 Prozent des Gesamtmarktes aus. Die kleinste regionale Kammer in Saarbrücken hat demgegenüber nur 1.441 Mitglieder. Auch der Zuwachs in den einzelnen Kammerbezirken differiert stark. So sind in München und Berlin mit knapp 3 Prozent die Mitgliederzahlen am stärksten gestiegen, während in den neuen Ländern der Zuwachs weitgehend unter einem Prozent lag.

Noch wenige Anwalts-GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften

Registriert sind bei den Kammern nur 23 Aktiengesellschaften, 535 Anwalt-GmbHs und 3.029 Partnerschaftsgesellschaften. Bei insgesamt ca. 45.000 Kanzleien sind diese Gesellschaftsformen also immer noch nicht sehr weit verbreitet. Wenn die jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindliche "Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" kommt, wird aber hier ein deutlicher Zuwachs erwartet. Diese Gesellschaftsform soll die Vorteile zum Beispiel der englischen LLP gewährleisten, Nachteile von Kapitalgesellschaften aber auffangen. Strittig hier scheint nur noch die Frage der Zahl der haftenden Partner im Hinblick auf die Berufshaftpflicht zu sein. Ansonsten stehen die Verbände wie auch die Länder der vom Bundesjustizministerium geplanten Neuregelung positiv gegenüber. Das Gesetz soll möglichst noch in diesem Jahr in Kraft treten, was man allerdings als ambitionierten Zeitplan bezeichnen darf.

Weiterhin streitig: Berufsrechtlicher Status der Syndikusanwälte

Heftig diskutiert wird berufsrechtlich weiterhin über die Frage der Stellung der Syndikusanwälte. Sind sie richtige Anwälte oder nicht? Schon auf dem vergangenen Anwaltstag 2011 in Straßburg hatte DAV-Präsident Wolfgang Ewer deutliche Worte gefunden: Syndikusanwälte, die anwaltlich tätig sind, sind Rechtsanwälte wie jeder andere auch. Dem hat sich in aller Deutlichkeit mit Hanns Prütting auch einer der führenden deutschen Berufsrechtler angeschlossen. Er kritisiert sehr deutlich die Rechtsprechung des Anwaltssenats des Bundesgerichtshofs (BGH), der zum Teil noch die Auffassung vertritt, dass Anwälte in Unternehmen nicht immer anwaltlich tätig sind. Bisher gibt es bis auf ein paar ältere Schätzungen kaum Untersuchungen über den Anteil der Anwälte, die anwaltlich für einen so genannten nichtanwaltlichen Arbeitgeber arbeiten.

Kammer Köln: 26,2 Prozent neuer Mitglieder sind Syndikusanwälte

Daher hat die Rechtsanwaltskammer Köln im Jahr 2011 als erste regionale Anwaltskammer  bei den neuen Mitgliedern im Kammerbezirk den Anteil der Syndikusanwälte erfasst. Insgesamt 162 der 619 neuen Mitglieder der Kölner Anwaltskammer und damit 26,2 Prozent waren in einem Angestelltenverhältnis zum Teil auch in Teilzeit tätig. Diese Zahl zeigt, wie hoch der Anteil der Kolleginnen und Kollegen ist, die in dieser Art und Weise ihre anwaltliche Dienstleistung erbringen.

Bei den Zulassungsanträgen kann man zudem beobachten, dass der Wechsel in und aus einem Beschäftigungsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber zunimmt, Kollegen also zum Beispiel nach einigen Jahren in einem Verband in eine Kanzlei wechseln und umgekehrt, oft aus der Kanzlei zum ehemaligen Mandanten. Diese Entwicklung hat sich in den vergangenen Jahren beschleunigt, während solche Veränderungen früher eher selten waren. Interessant, sicher aber auch dem Industrie- und Dienstleistungsstandort Köln geschuldet, sind die Branchen, in denen die Syndikusanwälte tätig sind. Der Dienstleistungssektor hat dabei den größten Anteil, gefolgt von den Versicherungsunternehmen. Aber auch in Verbänden und Vereinen wird immer öfter auf den Rat von Anwälten zurückgegriffen.

Datev-Umfrage 2011 – Anwälte sehen gesamtwirtschaftliche Lage kritisch

Unter dem Titel "Zur Zukunft des Anwaltsberufs: Die Sicht von Rechtsanwälten 2012" hat das Marktforschungsunternehmen IRES aus Düsseldorf im Auftrag der Datev über 300 Rechtsanwälte und Kanzleien ausführlich in persönlichen Gesprächen befragt. Dabei wurden im Oktober/November 2011 Kanzleien von der Einzelkanzlei mit mindestens 3 Mitarbeitern bis hin zur großen Sozietät befragt. Deutlich geändert gegenüber dem vergangenen Jahr hat sich eine Einschätzung: Die wirtschaftlichen Perspektiven für Deutschland wurden aus der Sicht der befragten Anwälte eklatant schlechter: Für das Jahr 2012 erwarten nur noch 21 Prozent (gegenüber 48 Prozent in 2011) eine positive Entwicklung der Wirtschaft insgesamt in Deutschland, während 53 Prozent (2011: 40 Prozent) diese eher nur als zufriedenstellend ansehen. Ein Viertel der Befragten und damit mehr als doppelt so viel wie 2011 mit 12 Prozent gehen von einer insgesamt negativen wirtschaftlichen Entwicklung aus.

In eigener Sache weit optimistischer

Erfreulich bleibt die Selbsteinschätzung des Berufsstands: 49 Prozent der befragten Anwälte sehen die Entwicklung der eigenen Kanzlei positiv, 42 Prozent zufriedenstellend und nur 8 Prozent prognostizieren eine negative Entwicklung. Damit haben sich die Zahlen in den vergangenen drei Jahren kaum verändert. "Dies zeigt einen Trend an", so IRES-Geschäftsführer Dieter Franke bei der Erläuterung der Umfrage gegenüber dem Autor, "der über die Jahre der Finanzmarktkrise mit leichten Schwankungen hinweg zu verzeichnen ist". Vielleicht spielt dabei auch eine Rolle, dass die Kostenquote in den Kanzleien ganz leicht von 42,9 auf 42,6 Prozent zurückgegangen ist, die Kosten also nicht gestiegen sind. Allerdings verspüren gerade die mittelgroßen Sozietäten einen deutlichen Wettbewerbsdruck. Ursache dafür sind zum einen die steigende Zahl von Anwälten, aber auch – und dies passt zur Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Lage – die wirtschaftlich schwierige Situation der Mandanten.

Entwicklung zum Spezialisten

Um weiterhin auf dem Markt bestehen zu können, spezialisieren sich immer mehr Anwälte. 67 Prozent der befragten Anwälte sehen sich als Spezialisten, 78 Prozent sollen es in der Zukunft sein, die Entwicklung hin zum Experten auf einem Sachgebiet wird also rasch weitergehen. Besonders stark ausgeprägt ist diese – naturgemäß – bei den Kanzleien mit mehr als vier Anwälten, aber auch bei den kleineren Sozietäten ist eine Veränderung zu verzeichnen. Eher abnehmend wird die Bedeutung der Fachanwaltschaften eingeschätzt, gerade in den kleineren Kanzleien scheint nach der Umfrage eine Sättigung erreicht zu sein. Wahrgenommen in der Bevölkerung werden, so das Ergebnis der Befragung, nur noch die drei großen Gebiete des Familien-, Arbeits- und Verkehrsrechts. Die anderen Fachanwaltschaften fallen dahinter deutlich zurück. Diese Entwicklung muss die Anwaltschaft aufmerksam beobachten, gerade weil es immer noch Rufe nach neuen Fachanwaltschaften für kleine Rechtsgebiete wie etwa das Energierecht gibt.

Anwälte 2012: Marketing, Social Media, Datenbanken und Spracherkennung

Weiter deutlich gewachsen ist die Bedeutung des Internets für das Marketing der Anwälte. Nutzten 2010 erst 73 Prozent der befragten Kanzleien eine eigene Homepage zur Mandatsgewinnung, so ist die Zahl 2011 auf jetzt 82 Prozent gestiegen. Knapp 40 Prozent sind zudem auch im Bereich Social Media aktiv, so dass die elektronischen Kanäle immer mehr an Bedeutung gewinnen. Als eine der wichtigen Zukunftsentwicklungen sehen die Anwälte die Kooperation untereinander und mit anderen Partnern an. 89 Prozent sehen darin mehr Vorteile als Nachteile und werden diesen Weg auch in Zukunft beschreiten. Aber auch die eigene Arbeitsweise ändert sich. Juristische Datenbanken haben mittlerweile eine überragende Bedeutung. 89 Prozent der befragten Kanzleien geben an, Datenbanken zu nutzen. Dabei liegen im Abonnement beck-online und Juris gleich auf (etwas über 20 Prozent), gefolgt von Haufe und LexisNexis/Jurion mit jeweils 10 Prozent. Genutzt werden diese Datenbanken von den Kollegen täglich, eine deutliche Steigerung gegenüber den vergangenen Jahren. Wichtiger wird auch die Spracherkennung, die sich lange Jahre bei den Anwälten nicht durchsetzen konnte. Zurzeit setzen 26 Prozent der Befragten eine Spracherkennung ein, weitere 20 Prozent der Kollegen planen dies, also nahezu eine Verdoppelung in absehbarer Zeit. Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen. Er ist Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln und Sprecher des Ausschusses für Syndikusanwälte beim Kölner Anwaltverein. Quelle sämtlicher Daten: Bundesrechtsanwaltskammer.

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