beA-Nachrichten, per Post in die Kanzlei: Anwälte können jetzt das Internet aus­dru­cken

von Pia Lorenz

01.12.2017

2/2: Soldan: erfüllt berufs-, straf- und datenschutzrechtliche Anforderungen


BRAK-Vizepräsident Dr. Martin Abend zeigte sich "überzeugt, dass sich der Elektronische Rechtsverkehr in Kürze – und zwar noch bevor die umfassende Pflicht zur Nutzung eintritt - in den Kanzleien etablieren wird". Wie auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wollte die Dachorganisation der Rechtsanwälte gegenüber LTO "Serviceangebote einzelner Marktteilnehmer grundsätzlich nicht bewerten", schließlich sei die konkrete Kanzlei-Organisation und damit auch die des Anwaltspostfachs Sache des jeweiligen Rechtsanwalts.

Allerdings könne der Nutzer mit dem beA seine Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit voll erfüllen, "weil die Kommunikation Ende-zu-Ende, und damit vom Absenden bis zum Eingang beim Empfänger, verschlüsselt bleibt", so Abend, der das Anwaltspostfach bei der BRAK verantwortet.

Laut Soldan-Geschäftsführer Dreske erfüllt der neue Dienst die berufsrechtlichen Anforderungen sowie strafrechtlich relevanten Vorgaben und berücksichtigt auch die "datenschutzrechtliche Dimension". Insbesondere eine nahtlose "Verschwiegenheitskette" der von Soldan beauftragten Unternehmen und Dienstleister werde im Detail für die Nutzer dokumentiert und aufbereitet. So würden bei der elektronischen Weiterleitung die Nachrichten direkt an den kanzleieigenen E-Mailserver weitergeleitet, dessen Absicherung Soldan überprüfen und bei Bedarf notwendige Sicherheitsupdates bereitstellen könne, so Dreske gegenüber LTO.

Think before you print?

Nach Ansicht von BRAK-Vize Abend verzichtet man mit der Inanspruchnahme eines Produkts, das die "Leerung" des beA durch kanzleiexterne Dritte und die Übermittlung der eingegangenen Nachrichten auf dem Postweg an den Empfänger anbietet, auf ganz erhebliche Erleichterungen und die Sicherheit, die mit der Nutzung des beA direkt durch die Kanzlei des Anwalts verbunden sind. "So wird der Elektronische Rechtsverkehr nur teilweise genutzt und damit leider auch nur teilweise umgesetzt", ergänzte Abend. 

Die Twitter-Community kommentierte das am Montag weniger zurückhaltend. "Think before you print" gehörte noch zu den eher humorvollen Kommentaren. "Die Anwaltschaft verteidigt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Digitalisierung", postete ein Nutzer. Ein anderer kommentierte, dass Anwälte, die auf derartige Hilfestellungen angewiesen seien, ihren Beruf verfehlt hätten.

Soldan-Geschäftsführer Dreske sieht durch das Angebot hingegen weder das beA noch den ersten Schritt auf dem Weg zum ERV konterkariert. Vielmehr wolle der Dienstleister, der Anwälte auch bei digitalen Workflows rund um das beA, die elektronische Akte oder bei der Einführung von Kanzleisoftware unterstütze, mit seinem Service "ein ergänzendes Angebot unterbreiten, dass die Akzeptanz des beA erhöhen soll". Das Angebot solle den Kanzleien "auf dem Weg in die Digitalisierung helfen, eine Art Brücke bauen über eine subjektiv oft als unüberwindbar empfundene Herausforderung. Wir glauben nicht, dass Ausdrucken auf Papier die Zukunft gehört, sind aber davon überzeugt, dass jede Kanzlei hier selbst ihre Optionen bestimmen sollte". Zeitlich befristet ist das Angebot nicht.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, beA-Nachrichten, per Post in die Kanzlei: Anwälte können jetzt das Internet ausdrucken . In: Legal Tribune Online, 01.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25797/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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