Noch 14 Wochen bis zum Anwaltspostfach: Pünkt­liche Lie­fe­rung nur bei Bestel­lung bis Ende Sep­tember

von Pia Lorenz

22.09.2017

Nur für Bestellungen bis Ende September garantiert die BNotK, dass die beA-Karte bis zum Jahresende geliefert wird. Für Notare und Behörden gibt es weniger Neues, die Anwälte aber haben auch sonst noch viel zu tun.

Von den rund 165.000 Rechtsanwälten in Deutschland haben bereits etwa 103.000 die Signatur-Karte für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei der mit der Auslieferung beauftragten Bundesnotarkammer (BNotK) bestellt. Mit dieser Zahl zeigte sich Julia von Seltmann, Mitglied der Geschäftsführung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und mit der Umsetzung des Postfachs betraut, am Donnerstag in Saarbrücken sehr zufrieden.

Dennoch schwirrte beim 26. EDV-Gerichtstag ein Datum durch die Räume: Wer nicht bis zum 30. September bei der BNotK bestellt, dem wird eine Lieferung bis Jahresende von der Zertifizierungsstelle der BNotK nicht mehr garantiert. Dabei sind die Anwälte - nach einigem Hin und Her - ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, Schriftstücke über das Postfach zumindest entgegen zu nehmen und damit gegen sich gelten zu lassen. Diese sog. passive Nutzungspflicht wandelt sich spätestens bis zum 1. Januar 2022 in eine aktive um. Zu diesem Zeitpunkt muss der gesamte elektronische Rechtsverkehr umgestellt sein, so dass mit Behörden und Gerichten ausschließlich elektronisch kommuniziert werden kann.

Weniger problematisch ist das für die Notare. Die Berufsgruppe ist nicht nur kleiner und weniger inhomogen als die Anwaltschaft, sondern kommuniziert auch bereits seit 2007 über den EGVP-Client. Für die Behörden  ist das Wie der Verpflichtung, sicher elektronisch zu kommunizieren, gar nicht erst so wie für Anwälte und Notare konkretisiert, sie können auch per DE-Mail kommunizieren - auch wenn die Bund-Länder-Kommission IT das nicht unbedingt für die erste Wahl hält.

BeA: Nicht erst zwischen Weihnachten und Neujahr in Betrieb nehmen

Eine solche Wahl haben die Anwälte ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr. Vor diesem Hintergrund zeigte sich BRAK-Geschäftsführerin von Seltmann über eine andere Zahl weit weniger erfreut: In Betrieb genommen haben das Postfach erst insgesamt rund 30.000 Advokaten. Auch wenn von Seltmann nur die Hoffnung aussprach, dass der Rest der Anwaltschaft "sich nicht erst zwischen Weihnachten und Neujahr mit der Inbetriebnahme beschäftigt", liegt die Frage auf der Hand, ob das System eine solche Auslastung überhaupt aushalten würde.

Insgesamt zeigte von Seltmann sich mit dem bisher Erreichten aber zufrieden und für das noch Geplante vorsichtig optimistisch. Schon länger sei der Versand von Nachrichten an mehrere Empfänger möglich und die Anwälte könnten ihr Postfach auch statistisch auswerten. Mit dem letzten Update sei vor wenigen Tagen die Verwendung einer Signatur möglich geworden, die trotz eines Bugs nutzbar sei.

Bis Ende des Jahres sollen, wenn alles plangemäß läuft, die Postfächer für die Syndikusanwälte zur Verfügung gestellt werden. Den eigentlich für Oktober geplanten Termin habe die BRAK nicht halten können, weil der Gesetzgeber laut von Seltmann "dazwischen gefunkt" und sie gezwungen habe, vom Prinzip "ein Postfach pro Nase" abzuweichen. Die Syndikusrechtsanwälte können einen oder mehrere Arbeitgeber haben und zudem selbständig tätig sein. Noch keine Lösung gebe es bislang mangels gesetzlicher Grundlage für Kanzlei-Postfächer für die Anwalts-GmbHs.

Kanzlei-Software-Hersteller wollen pünktlich fertig werden

In gleich zwei Richtungen warb von Seltmann um Teamarbeit. In der Zusammenarbeit mit den Herstellern von Kanzlei-Software habe es gehakt, räumte sie ein. Diese hatten sich lange beschwert, gar nicht oder erst viel zu spät die Möglichkeit zu bekommen, das beA mit ihren Produkten zu verbinden.

Einige Anbieter sind schon recht weit, andere programmieren erst noch. Die Vorsitzende des Software-Industrie-Verbands Elektronischer Rechtsverkehr (SIV-ERV), Sabine Ecker, wies darauf hin, dass der Aufwand auch davon abhänge, wie viel "Luxus" man den Anwendern zur Verfügung stellen will. Sie zeigte sich aber optimistisch, dass zum Jahresende - und damit pünktlich zum verpflichtenden Start von beA - fast alle Hersteller eine Anbindung zum beA zur Verfügung stellen würden. Von Seltmmann betonte ihre Überzeugung, dass man das Projekt im konstruktiven Austausch gemeinsam hinbekommen werde, "im Interesse der Kollegen, die das brauchen".

Auch an die Länder- und Bundesministerien appellierte von Seltmann: die BRAK in die Systeme des elektronischen Rechtsverkehrs frühzeitig einzubinden, nichts zu bauen ohne Absprachen und nicht gegeneinander, sondern konstruktiv miteinander zu arbeiten. Es ist ein Appell, den Justizkreise, deren Vertreter beim EDV-Gerichtstag ihrerseits auf mangelnde Kompatibilität der Anwaltssysteme verwiesen, sicherlich umgekehrt genauso zurückspielen würden.

Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Noch 14 Wochen bis zum Anwaltspostfach: Pünktliche Lieferung nur bei Bestellung bis Ende September . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24665/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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