Anwaltsumsatz

10 Prozent kommen von den Rechtsschutzversicherungen

Martin W. HuffLesedauer: 2 Minuten
Nur etwas über 10 Prozent des Umsatzes auf dem Rechtsberatungsmarkt kommt von den Rechtsschutzversicherern. Zwar zahlen diese rund 2,3 Milliarden Euro an die Rechtsanwälte – auch zum Beispiel für Gutachterkosten –, aber bei einem Gesamtumsatz von knapp 18 Milliarden Euro ist dies nur ein geringer Anteil. Interessante Zahlen von Martin W. Huff.

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Das Verhältnis von Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherungen ist nicht immer unproblematisch. Rechtsanwälte möchten die Gebühren abrechnen, die Ihnen nach dem RVG oder nach einer Vereinbarung zustehen.

Rechtsschutzversicherungen versuchen im eigenen Interesse, aber auch im Interesse ihrer Versicherungsnehmer, die Ausgaben für Gebühren so gering wie möglich zu halten. Dabei gibt es zurzeit wieder heftige Diskussionen um den Grundsatz der freien Anwaltswahl und die Einschränkungen durch die Rechtsschutzversicherungen. Auch hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Existenz von Rechtsschutzversicherungen zur Zunahme von Klageverfahren geführt hat.

Interessant ist dabei die Frage, wie groß der Umsatzanteil der Zahlungen von Rechtsschutzversicherungen an Rechtsanwälte an deren Gesamtumsatz ist. Dazu gibt es jetzt eine vom Gesamtverband der Versicherungen und vom Deutschen Anwaltverein aufgegriffene Zahl.

Der Gesamtumsatz im Rechtsberatungsmarkt betrug nach den vorliegenden Statistiken des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden im Jahr 2007 rund 17,6 Milliarden Euro netto. Die neuen Zahlen für das Jahr 2008 werden voraussichtlich erst im Oktober/November 2010 vorliegen.

Der von Anwälten über Rechtsschutzversicherer abgewickelte Umsatz liegt dabei etwa zwischen 10 und 15 Prozent des gesamten Rechtsberatungsumsatzes. Er betrug 2007 2,223 Milliarden Euro und 2008 2,275 Milliarden Euro.

Versicherer werden sparsamer

Allerdings werden die Versicherer sparsamer: Während die Brutto-Prämieneinnahmen fortlaufend in der Vergangenheit stiegen (im Geschäftsjahr 2005: 3,014 Milliarden Euro; 2006: 3,066 Milliarden Euro; 2007: 3,158 Milliarden Euro; 2008: 3,204 Milliarden Euro) stagnieren die Ausgaben für gemeldete Schäden im Jahr 2008 bei 2,275 Milliarden Euro, nachdem die Leistungen im Jahr 2005 noch um 4,3  Prozent gestiegen waren.

Die Zahl der Verträge lag zwischen 2001 und 2006 bei etwa 19,5 Millionen (1980: ca. 11 Millionen Verträge; 1990: ca. 15,3 Millionen Verträge; 1995: ca. 18,7 Millionen Verträge). In den Jahren 2007 und 2008 kletterte die Zahl der Verträge auf ca. 20,5 Millionen Verträge.

Abgewickelt wurden insgesamt in den vergangenen Jahren konstant rund 3,6 Millionen Schadensfälle im Jahr. Trotz mehr bestehender Verträge scheint diese Zahl also konstant zu bleiben.

Der Autor Martin W. Huff ist Wirtschaftsjurist und Rechtsanwalt in Leverkusen. Er hat bereits zahlreiche Veröffentlichungen zu berufsrechtlichen Themen verfasst.

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Thema:

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