9/12 Kürzung des Urlaubs in Elternzeit nur bei Ankündigung
Schon fast zwangsläufig gehen Menschen in Elternzeit und haben noch offene Urlaubsansprüche. Hinzu kommen neue Ansprüche, die während dieser Zeit weiter entstehen. Arbeitgebende können diese Ansprüche um je ein Zwölftel für jeden Kalendermonat kürzen. Dies gilt allerdings nicht automatisch, stellte das BAG klar (Urt. v. 16.4.2024, Az. 9 AZR 165/23). Vielmehr müssen Arbeitgebende eine entsprechende Erklärung gegenüber den betreffenden Angestellten abgeben, § 17 BEEG. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es für eine solche Erklärung zu spät, eine Kürzung ist dann nicht mehr möglich.
Eine Frau, die über Jahre bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Elternzeit war, stand daher eine Abgeltung der offenen Urlaubstage in Höhe von fast 25.0000 Euro zu.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56237 (abgerufen am: 21.03.2025 )
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