8/12 Entschädigung wegen Überwachung durch Detektei
Lässt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch eine Detektei überwachen und dokumentiert diese dabei den sichtbaren Gesundheitszustand des Arbeitnehmers, handelt es sich um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO. So lautet eine Leitsatzentscheidung des BAG (Urt. v. 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23).
Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeitenden beschatten lassen. Darin liege ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Privatsphäre des Mitarbeitenden. Schon das LAG Düsseldorf hatte dem Mann daher eine Entschädigung zugesprochen (Urt. v. 26.04.2023, Az. 12 Sa 18/23): Der Arbeitnehmer erhielt 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, Art. 82 Abs. 1 DSGVO.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56237 (abgerufen am: 22.03.2025 )
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