3/12 Arbeitgeber muss Schulung in Präsenz bezahlen
Eine Arbeitgeberin muss auch dann die Kosten für eine Schulung des Personalrates bezahlen, wenn ein Webinar zum Thema günstiger wäre. Das BAG verurteilte die Luftverkehrsgesellschaft aus NRW, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung zu tragen (BAG, Beschl. v. 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23). Zunächst verweigerte die Arbeitgeberin auch die Übernahme der Schulungskosten, hatte dazu aber schon in der Vorinstanz ein Einsehen: Die Beträge wären schließlich auch bei einem näher gelegenen Angebot angefallen. Vor dem BAG stritten die Parteien daher noch um einen Betrag über insgesamt 1.108,62 Euro für zwei neue Personalratsmitglieder.
Der Senat argumentierte, die Personalvertretung habe ebenso wie ein Betriebsrat bei der Auswahl der Schulungen einen gewissen Spielraum. Dieser umfasse auch die Wahl des Formates, selbst wenn eines in Präsenz durch die zusätzlichen Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft regelmäßig teurer ist als ein Webinar.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56237 (abgerufen am: 21.03.2025 )
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