2/12 Überstundenvergütung bei Teilzeit ab der ersten Stunde
Diese Entscheidung des BAG hat in den sozialen Medien für viel Diskussion gesorgt: Das Gericht hat entscheiden, dass Überstunden ab der ersten Stunde zu vergüten sind, bei Teilzeitkräften ist dabei der vereinbarte Zeitumfang entscheidend (BAG, Urt. v. 05.12.2024, Az. 8 AZR 370/20). Alles andere sei grundsätzlich diskriminierend, so das BAG.
Im konkreten Fall ging es um eine in Teilzeit arbeitende Pflegekraft. Sie sollte erst dann einen Überstundenzuschlag in Höhe der betriebsüblichen 30 Prozent erhalten, nachdem sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten erreicht hätte. Da meist Frauen in Teilzeit arbeiten, sei dieses Vorgehen diskriminierend, entschieden die Richter:innen in Erfurt. Es liege dann regelmäßig ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor. Überraschend war die Entscheidung nicht, der EuGH hatte auf eine Vorlage aus Erfurt die Richtung bereits vorgegeben (EuGH, Urt. v. 29.07.2024, Az. C-184/22).
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56237 (abgerufen am: 23.03.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag