10/12 Ein bisschen Corona – Entgeltfortzahlung in Quarantäne
Einige letzte Corona-Fälle hatte das BAG noch zu entscheiden: So gab es vor, dass Arbeitgebende ihren Beschäftigten den Lohn weiterbezahlen müssen, wenn diese während der Corona-Pandemie nach einem positiven Test wegen einer Quarantäne-Anordnung nicht zur Arbeit konnten (Urt. v. 20.03.2024, Az. 5 AZR 234/23).Das gilt auch dann, wenn die infizierte Person keine Symptome hat. In dem Fall hatte ein Mann nur einige Tage Symptome – in diesem Zeitraum greifen unproblematisch die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG).
Dann aber hatte der Mann keine Symptome mehr, doch die Quarantäne-Anordnung lief weiter. Der Arbeitgeber verweigerte mangels Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung. Zu Unrecht, entschied das BAG: Eine Corona-Infektion sei auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit im Sinne des EntgFG.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56237 (abgerufen am: 21.03.2025 )
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