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Millionenforderungen gegen Zuckerkartell: "Gott und die Welt prüfen inzwi­schen Klagen"

25.08.2015

raffinierter Zucker

Bild: © schankz - fotolia.de

Immer mehr Kunden verlangen wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Schadensersatz von den großen deutschen Zuckerherstellern. Die Gesamtforderungen könnten 500 Millionen Euro erreichen, glauben Experten. Nur die Verbraucher werden wohl leer ausgehen.

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Es sind bittere Zeiten für die drei großen deutschen Zuckerhersteller. Nach der Aufdeckung des Zuckerkartells verhängte das Bundeskartellamt gegen die Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Bußgelder von rund 280 Millionen Euro. Jetzt fordern immer mehr Kunden darüber hinaus auch noch Schadenersatz. Und das könnte für die Unternehmen deutlich teurer werden. Die Verbraucher werden davon aber kaum profitieren.

"Die Schadensersatzforderungen könnten die Größenordnung von 500 Millionen Euro erreichen. Nestlé alleine fordert ja 50 Millionen Euro", erklärt Johann Brück, namensgebender Partner der angesehenen Düsseldorfer Kartellrechtsboutique Hermanns Wagner Brück. "Und Gott und die Welt prüfen inzwischen Klagen - von den großen Einkaufsgenossenschaften der Bäckereien bis hin zu Molkereien und Konfitüren-Herstellern".

Tatsächlich wächst die Zahl der Gerichtsverfahren ständig. Die Markenhersteller Bauer, Ehrmann und Zentis klagen vor dem Kölner Landgericht gemeinsam auf Schadensersatz in Höhe von fast 119 Millionen Euro. Der Printenhersteller Lambertz fordert 11,6 Millionen Euro. Nestlé will vor dem Landgericht Mannheim 50 Millionen Euro Schadensersatz einklagen. Katjes verlangt mit Zinsen gut 37 Millionen Euro. Fast bescheiden wirkt da der Pfefferminzhersteller Vivil mit seiner Forderung nach 1,3 Millionen Euro. Zusammen summiert sich das schon heute auf mehr als 200 Millionen Euro.

Ein Ende der Klagewelle ist nicht in Sicht. Auch große Molkereien - das Deutsche Milchkontor, die Unternehmensgruppe Theo Müller (Müller Milch) und das Deutsche Milchkontor (DMK) - prüfen derzeit mögliche Schadensersatzansprüche, bestätigten sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Gleichzeitig versucht das auf Schadensersatzforderungen nach Kartellverstößen spezialisierte Brüsseler Unternehmen Cartel Damage Claims (CDC), weitere Klagen zu bündeln. Auf seiner Homepage verspricht CDC: "Kartellgeschädigte Unternehmen brauchen uns lediglich ihre verfügbaren Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen - wir erledigen den Rest."

Schadensersatzforderungen überholen Bußgelder

Die Klagewelle zeigt eine dramatische Veränderung im Umgang mit Kartellsündern in Deutschland. "Bei Kartellen stand bis vor drei, vier Jahren das Bußgeld im Vordergrund. Heute übersteigen die Schadensersatzforderungen die Bußgelder in der Regel um ein Vielfaches", weiß Maxim Kleine, seit Oktober 2014 Partner im Hamburger Kartellrechtsteam von Norton Rose. Das aggressivere Vorgehen der geschädigten Unternehmen sei auch Selbstschutz. Denn eine Unternehmensführung, die Schadensersatzansprüche nicht verfolge, müsse inzwischen mit Untreuevorwürfen rechnen.

Die Zuckerhersteller selbst zeigen bislang allerdings zumindest öffentlich wenig Zahlungsbereitschaft. Nordzucker betonte in seinem jüngsten Geschäftsbericht, man gehe davon aus, "dass durch die vom Bundeskartellamt festgestellten Umstände kein Schaden bei den Abnehmern von Zucker entstanden ist". Auch Konkurrent Südzucker argumentiert ähnlich. Von Pfeifer & Langen war keine Stellungnahme zu erhalten.

Doch 100-prozentig sicher, mit ihrer Argumentation vor Gericht Erfolg zu haben, sind die Unternehmen nicht. In der Südzucker-Bilanz finden sich inzwischen Rückstellungen für "Prozesse und Risikovorsorge" in Höhe von mehr als 123 Millionen Euro (Stand: 31. Mai 2015). Die größte Hürde in den Schadensersatzprozessen dürfte es für die Kläger sein, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen.

Kronzeugenregelung zukünftig unattraktiv?

Ohnehin können wohl nur die Großkunden darauf hoffen, mögliche Schäden ersetzt zu bekommen. Normale Verbraucher, die künftig leichter gegen Kartelle klagen können sollen, werden dagegen leer ausgehen, ist Norton-Rose-Partner Maxim Kleine überzeugt. "Der Schaden ist in diesen Fällen einfach zu gering, als dass es sich lohnen würde, ihn prozessual durchzusetzen."

Die Dimension der Schadenersatzforderungen der Großkunden stellt dagegen nicht nur für die betroffenen Zuckerhersteller eine Herausforderung dar. "Auf die Dauer könnte diese Entwicklung die Kronzeugenregelung gefährden, die dem Kartellamt zurzeit so sehr bei der Aufdeckung von verbotenen Preisabsprachen hilft", meint der Düsseldorfer Spezialist Brück. Denn die Kronzeugenregelung schütze das geständige Unternehmen zwar vor einem Bußgeld. "Aber wie attraktiv ist das noch, wenn ich mich gleichzeitig einem hohen Schadenersatz-Risiko aussetze."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Millionenforderungen gegen Zuckerkartell: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16695 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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