Am 9. Mai ist Stichtag für die deutsche Volkszählung. Und während die Datenschützer sich diesmal wirklich Mühe gegeben haben und das BVerfG Beschwerden nicht einmal annahm, gibt es nun Ärger um die Zensushelfer. Die NPD will die Erhebung zu einer "nationalen Marktforschung" nutzen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Bevölkerung ist empört. Zu Recht? Von Klaus Weber.
Seit der letzten Volkszählung im Jahre 1987, also vor 24 Jahren, ist viel geschehen: der Mauerfall, die Wiedervereinigung, der Umzug vieler Menschen von Ost nach West und schließlich eine fortschreitende europäische Integration.
2011 leben in Deutschland geschätzt derzeit ca. 82 Millionen Personen. Man geht aber davon aus, dass diese Zahl zu hoch angesetzt ist. Zur Erneuerung der Daten sollen deshalb diesmal 8 Millionen Personen, also ca. 10 Prozent der Bevölkerung bei der so genannten Haushaltsbefragung und 18 Millionen Wohneigentümer/innen schriftlich befragt werden.
Durch die schriftliche Erhebung am 9. Mai 2011 sollen Strukturdaten über die Bevölkerung als Datengrundlage gewonnen werden, die vor allem politischen Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt zugrunde gelegt werden können.
Dabei haben die Volkszähler aus den Fehlern der 80-er Jahre gelernt, die Datenschützer erheben kaum mehr tiefgreifende Einwände gegen die Volkszählung, die unter dem Namen "Zensus" stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ärger gibt es nun aber um die Erhebungsbeauftragten. Vor allem das Verhalten der rechtsextremen NPD, die Sympathisanten und Parteimitglieder als Zensushelfer untergebracht hat, führt zu deutschlandweiter Empörung und nicht zuletzt der Frage, ob Rechtsextreme in deutschen Wohnzimmern datenschutzrelevante Befragungen durchführen dürfen.
Freiwillige Volkszähler werden benötigt
Nach den gesetzlichen Vorschriften können von den Erhebungsstellen, die bei den Gemeinden eingerichtet sind, so genannte Erhebungsbeauftragte bestellt werden. Diese werden vor ihrer Tätigkeit ausdrücklich über den Datenschutz und die Wahrung des Steuergeheimnisses belehrt und auf deren Einhaltung verpflichtet.
Nach dem Zensusgesetz 2011 werden neben Behördenbediensteten wegen des großen Umfangs der Befragung auch ehrenamtliche Volkszähler eingesetzt, die für ihre Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. So sind zum Beispiel in Sachsen ca. 5000 Volkszähler unterwegs.
Alle Erhebungsbeauftragten müssen nach den Vorgaben des Bundesstatistikgesetzes die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Sie müssen sich schriftlich dazu verpflichten, das Statistikgeheimnis auch nach Ende ihrer Tätigkeit zu wahren. Die ehrenamtlichen Volkszähler werden den Gemeinden in der Regel von im Gemeinderat vertretenen Parteien, Gewerkschaften und sonstigen bekannten Institutionen benannt und dementsprechend auch eingesetzt.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Anweisungen der Erhebungsstellen zu befolgen und stehen somit in einem öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis als so genannte Verwaltungshelfer.
Anhänger extremistischer Parteien als Volkszähler?
Schon seit einigen Monaten gibt es Diskussionen darüber, dass insbesondere Anhänger oder Mitglieder der NPD von ihrer Partei aufgefordert wurden, sich als freiwillige Helfer zu melden. Zweck der Übung: Die Erhebungsbeauftragten sollen Daten sammeln, die für die Partei hilfreich sein können. "Nationale Marktforschung" nannte der Landesvorsitzende der NPD-NRW, Claus Cremer, das in der vergangenen Woche. Am 13. April 2011 vermeldete der nordrhein-westfälische Landesverband der Partei, sich über rund 20 nationale Zensushelfer landesweit zu freuen, auch wenn einige Anträge abgelehnt worden seien.
Das Landesamt für Statistik schaltete in der Folge die Staatsanwaltschaft ein, die Bochumer Strafverfolger ermitteln nun, ob die nationale Marktforschung strafrechtlich relevant ist im Hinblick darauf, dass die Erhebungsbeauftragten sich verpflichten müssen, die Daten nicht weiterzugeben.
Cremer dementierte sofort: "Die NPD im Rheinland und Westfalen hat ihre Mitglieder und Sympathisanten zu keinem Zeitpunkt dazu aufgefordert, gegen geltendes Recht zu verstoßen oder personenbezogene Daten aus der Tätigkeit als Zensusbefrager an die Partei weiterzuleiten". Auch die Leiterin der Rechtsabteilung der NPD in NRW bestritt, dass es dabei um personenbezogene Daten gehen solle. Die Nationaldemokraten achteten das geltende Recht und in diesem Zusammenhang besonders den Datenschutz, so Ariane Meise weiter.
Extrem, aber nicht verboten: NPD-Mitgliedschaft allein kein Ablehnungsgrund
Abseits von einer möglichen strafrechtlichen Relevanz wurde jedoch allerorten Empörung darüber laut, dass Personen aus dem Umfeld oder Mitglieder der rechten Partei überhaupt als Volkszähler eingesetzt werden können.
Allerdings ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der benannte Helfer die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen der Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit erfüllt. Keinesfalls kann mit einem pauschalen Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einer extremen, aber nicht verbotenen Partei die ehrenamtliche Tätigkeit als Volkszähler von den Erhebungsstellen abgelehnt werden. Diese Feststellungen gelten auch für Anhänger und Mitglieder linksextremer Parteien.
Sollte ein Bewerber nur deshalb abgelehnt werden, könnte er seinen Anspruch auf Bestellung als ehrenamtlicher Volkszähler beim Verwaltungsgericht geltend machen, da eine so genannte öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt. Das Verwaltungsgericht müsste dann im Eilverfahren darüber entscheiden, ob tatsächlich im konkreten Fall ein Ablehnungsgrund wegen fehlender Zuverlässigkeit vorliegt. Die bloße Zugehörigkeit zur oder Sympathie für die NPD reicht dafür jedenfalls nicht aus.
Der Autor Klaus Weber ist Regierungsdirektor und Verfasser zahlreicher Beiträge zum Verwaltungs- und Polizeirecht veröffentlicht.
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Klaus Weber, Zensus 2011: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3073 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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