Sollte man kennen: Zehn wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2025

von Hasso Suliak

24.12.2025

8/10: Bundesregierung muss Aktionsprogramm Nitrat erstellen

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser gibt es seit Jahren Streit um Schutzmaßnahmen. Anfang Oktober entschied das BVerwG, dass die Bundesregierung handeln und ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen muss (Urt. v. 08.10.2025, Az. 10 C 1.25). Das Gericht gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die für die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte.

Bei der Erstellung des Programms müsse das Ministerium die im Urteil dargelegte Rechtsauffassung beachten: Danach müsse es "insbesondere geeignet sein, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält". Dieser Grenzwert aus der EU-Nitratrichtlinie wird in Deutschland vielfach überschritten. Laut Umweltbundesamt lagen im Zeitraum 2020 bis 2022 rund 26 Prozent der Messstellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung über der 50-Milligramm-Grenze.

Die Entscheidung war bereits die zweite des BVerwG zur Nitratbelastung der Gewässer im Jahr 2025. Im März hatte derselbe Senat entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen (Urt. v. 06.03.2025, Az. 10 C 1.24). Auch dieses Verfahren war von der DUH in Gang gesetzt worden. 
 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58934 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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