Sollte man kennen: Zehn wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2025

von Hasso Suliak

24.12.2025

7/10: Gerichte müssen prüfen, ob der ÖRR ausgewogen ist 

Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) kein ausreichend ausgewogenes und vielfältiges Programm bietet, kann der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein, urteilte das BVerwG im Oktober 2025 (Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24).

Bisher hatten sich die Verwaltungsgerichte aus der inhaltlichen Bewertung des Programms herausgehalten – und stattdessen auf Gremien wie die Rundfunkräte verwiesen, die den Rundfunk kontrollieren. Nach der BVerwG-Entscheidung müssen sie nun überprüfen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Auftrag verfehlen.

Im konkreten Fall richtete sich die Klage einer Bürgerinitiative konkret gegen den Bayerischen Rundfunk. Ein Mitglied der Initiative argumentierte, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk fehle es an Meinungsvielfalt. Sie sehe deshalb keinen "individuellen Vorteil" davon, dass sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen kann. Daher wolle sie den Beitrag nicht zahlen. Damit war sie zunächst in den beiden Vorinstanzen gescheitert: Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten sich auf den Standpunkt gestellt, es reiche aus, dass sie den Rundfunk überhaupt nutzen könne – darauf, ob er seinen Auftrag erfülle, komme es nicht an. Sie verwiesen auf andere Möglichkeiten der Programmkontrolle, etwa die Programmbeschwerden bei den Rundfunkräten.

Nun stellte der 6. BVerwG-Senat aber klar, dass nicht nur diese Gremien, sondern auch die Verwaltungsgerichte prüfen müssen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag erfüllt. Zu diesem gehöre insbesondere, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit im Programm abzubilden. Werde der Auftrag evident und regelmäßig über einen längeren Zeitraum nicht erfüllt, könne auch die Beitragspflicht entfallen, so das Gericht. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58934 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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