Sollte man kennen: Zehn wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen 2025

von Hasso Suliak

24.12.2025

2/10: Für Klagen gegen Bundestagsbeschlüsse sind Verfassungsgerichte zuständig

Wer einen sogenannten schlichten Parlamentsbeschluss gerichtlich überprüfen lassen will, kann das allenfalls vor den Verfassungsgerichten erreichen. Der Verwaltungsrechtsweg ist hier nicht eröffnet. Das entschied das BVerwG im März (Urt. v. 26.03.2025, Az. 6 C 6.23). Im konkreten Fall ging es um eine Klage eines Netzwerks Palästina-solidarischer Aktivisten gegen die sogenannte BDS-Resolution des Deutschen Bundestags.

Das Parlament hatte im Mai 2019 eine interfraktionelle Resolution mit dem Titel "Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen" beschlossen (BT-Ds. 19/10191). BDS steht für "Boycott, Divestment and Sanctions", eine transnationale politische Kampagne, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will, um ein Ende der laut Internationalem Gerichtshof völkerrechtswidrigen Besatzungs- und Siedlungspolitik in den palästinensischen Gebieten zu erreichen. Dazu ruft sie zum Boykott israelischer Waren und Dienstleistungen sowie von Wissenschafts- und Kultureinrichtungen auf. In seinem Beschluss stufte der Bundestag jedoch die Argumentationsmuster und Methoden von BDS als antisemitisch ein.

Das BVerwG stellte nun klar: Von einer Resolution betroffene Personen oder Gruppen könnten nur im Wege der Verfassungsbeschwerde Rechtsschutz erlangen. In dieser Einschränkung sah der 6. Senat auch keine Verletzung der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz. Ähnlich entschied das BVerwG im Übrigen auch im Fall von Alt-Kanzler Gerhard Schröder, der aufgrund eines Bundestagsbeschlusses sein Büro im Bundestag hatte aufgeben müssen (Urt. v. 10.04.2025, Az. BVerwG 2 C 16.24).

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58934 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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