Druckversion
Sonntag, 7.12.2025, 03:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/yahoo-home-office-arbeitsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
8319

Home Office: Warum Yahoo-CEO Mayer Recht hat

von Thomas Hey

13.03.2013

Frau im Home Office

© Martinan - Fotolia.com

Eindrucksvoll hat die Yahoo-Chefin vor wenigen Tagen deutlich gemacht, was sie von Arbeit aus dem Home Office hält. Kurzerhand beorderte sie alle Tele-Arbeiter zurück in die Unternehmenszentrale. Zu Hause zu arbeiten, kann für Mitarbeiter mit erheblichen Nachteilen verbunden sein, meint auch Thomas Hey. Für den Fall, dass mal der Kabelmann kommt, sollte man aber flexibel bleiben können.

Anzeige

Home Office ist nicht gleich Home Office. Die einen dürfen an einzelnen Tagen oder unter besonderen Umständen von zu Hause aus zu arbeiten; die anderen gehen ihrem Job nur oder zumindest überwiegend vom heimischen Schreibtisch aus nach – der Betrieb spart so Arbeitsplätze ein. Ob Add-on oder Extended Home Office, beide Varianten fordern Unternehmen nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich heraus.

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass auch im Home Office Arbeitsschutz und -sicherheit eingehalten werden – das gleiche gilt für Datenschutz und -sicherheit, die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit müssen eingehalten und gegebenenfalls die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats beachtet werden. Gestattet der Arbeitgeber nicht jedem, aus dem Home Office zu arbeiten, muss er außerdem darauf achten, nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.

Räumliche Distanz erschwert Austausch unter Kollegen

Marissa Mayer hatte gute Gründe, ihre Mitarbeiter aus dem Extended Home Office ins Büro zurück zu beordern. "Einige der besten Entscheidungen und Erkenntnisse erwachsen aus Gesprächen auf dem Flur oder in der Cafeteria", begründet die Yahoo-CEO ihre Maßnahme. Neben vielen Vorteilen hat das Home Office also auch eine gravierende Schattenseite: Vorgesetzte und Mitarbeiter sowie die Kollegen untereinander stehen nicht im unmittelbaren Kontakt.

Eine der Grundvoraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ist aber die unkomplizierte interne Kommunikation. Arbeitnehmer im Extended Home Office beeinträchtigen diese jedoch empfindlich. Auch modernste Technik kann den unmittelbaren persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Im Idealfall entwickelt sich mit der Zeit zwischen Kollegen eine persönliche Ebene, die die Bereitschaft zu fachlichem Austausch erheblich erhöhen kann. Ohne regelmäßige persönliche Kommunikation kann eine derartige Ebene in aller Regel nicht erreicht werden.

Im Übrigen hängt die Bereitschaft, sich fachlich auszutauschen, auch maßgeblich von dem dafür erforderlichen Aufwand ab. Im Büro können kleinere Anliegen leicht beiläufig besprochen werden.

"Führen und Fördern" ohne unmittelbaren Kontakt kaum realisierbar

Die räumliche Distanz zwischen dem Vorgesetzten und seinen Mitarbeitern im Extended Home Office erschwert es dem Arbeitgeber zudem erheblich, sein Direktionsrecht auszuüben, also die Aufgaben seiner Mitarbeiter zu konkretisieren. Das ist rechtlich nicht unbedenklich.

Anders als oftmals angenommen wird, schuldet der Arbeitnehmer nicht grundsätzlich eine Leistung mittlerer Art und Güte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hängt seine Leistungspflicht vielmehr von seinen individuellen Fähigkeiten ab, die er ausschöpfen muss. Was ein Mitarbeiter leisten kann, hängt aber auch davon ab, wie er von seinem Vorgesetzten "geführt und gefördert" wird. Eine gute Mitarbeiterführung zeichnet sich durch regelmäßige Anweisungen aus sowie frühzeitige Hinweise, wenn eine Aufgabe einmal nicht zufriedenstellend erledigt wird. Dieses "Führen und Fördern" von Kollegen im Extended Home Office bleibt aber wegen des fehlenden unmittelbaren Kontaktes in der Praxis häufig aus.

Bevor er abmahnt oder kündigt, muss ein Arbeitgeber außerdem zunächst zu "sanften Maßnahmen" greifen wie einer einfachen Arbeitsanweisungen, einem Personalgespräche oder mündlichen und schriftlichen Ermahnungen. Vor allem letztere eignen sich gut, den Arbeitnehmer effektiv zu fördern. Sind derartige Maßnahmen aber auf Grund der fehlenden Nähe stets ausgeblieben, sind Abmahnung und Kündigung kaum wirksam durchsetzbar.

Daneben werden im Extended Home Office auch weitere wichtige Arbeitgeberpflichten häufig nur unzureichend erfüllt: etwa die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter.

Gegen gelegentliche Home-Office-Tage ist dennoch wenig einzuwenden, können sie doch die Zufriedenheit der Mitarbeiter durchaus erhöhen. So sieht es im Übrigen wohl auch Marissa Mayer, die in ihrem Rundschreiben mitteilt, dass die Arbeit von zu Hause für den Fall gestattet bleibt, dass mal der Kabelmann kommt.

Der Autor Thomas Hey ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner im Düsseldorfer Büro der Anwaltssozietät Clifford Chance.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Home Office: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8319 (abgerufen am: 07.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Home-Office
    • Individual-Arbeitsrecht
Vier Personen fahren gemeinsam in einem Auto, Ansicht von hinten nach vorne 24.11.2025
Arbeitszeit

EuGH zu Fahrzeiten für den Arbeitgeber:

Auch Zeit auf dem Rück­sitz ist Arbeits­zeit

Fahren nach Vorgaben und mit Fahrzeugen des Arbeitgebers sind auf für Mitfahrer als Arbeitszeiten zu bewerten, so der EuGH. Das ist aber keine Revolution, sondern seit Jahren seine ständige Rechtsprechung.

Artikel lesen
Ein Hochregal im Logistik-Center 21.11.2025
Kündigung

"Du hast die Mutter der Schicht gefickt":

Kün­di­gung wegen vul­gärer Kritik an Schicht­lei­tung unwirksam

Ungewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf: Wie ist eine türkische Redewendung im Deutschen zu verstehen? Danach bemisst sich in diesem Fall nämlich, ob die Kündigung eines Lagerarbeiters gerechtfertigt war. Spoiler: War sie nicht.

Artikel lesen
Ein Mann steht alleine vor einem grauen Hintergrund und greift sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an den Kopf. 21.11.2025
Arbeitsunfähigkeit

LAG Düsseldorf zum Beweiswert des "gelben Scheins":

Mann bekommt vollen Lohn – trotz Krank­sch­rei­bung nach Kün­di­gung

Ein "gelber Schein" nach der Kündigung, der passgenau bis zum Beginn des Resturlaubs reicht? Dessen Beweiswert darf der Arbeitgeber anzweifeln. So auch in einem Verfahren vor dem LAG Düsseldorf – doch dann kam die Beweisaufnahme.

Artikel lesen
Junge Männer bei der Ausbildung 19.11.2025
Individual-Arbeitsrecht

LAG zu fristloser Kündigung in der Ausbildung:

Lösungs­mittel in der Trink­fla­sche ein Scherz unter Azubis?

Ein Auszubildender kippte Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen, ein dritter trank daraus. Alles ist noch mal gut gegangen, doch die fristlose Kündigung gab es trotzdem. Über die hatte jetzt das LAG Düsseldorf zu befinden.

Artikel lesen
Vorstellung der Pläne der NRW-Justiz für die Arbeitsgerichtsbarkeit 12.11.2025
Gerichte

Limbach stellt Reformpläne vor:

So sollen die NRW-Arbeits­ge­richte zusam­men­ge­legt werden

Justizminister Limbach hat die Pläne für die Arbeitsgerichte in NRW vorgestellt. Er will größere Einheiten an 17 statt bisher 33 Standorten der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Das LAG in Köln soll wegfallen.

Artikel lesen
Anwar El Ghazi 12.11.2025
Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz weist Berufung zurück:

Mainz 05 ver­liert Rechts­st­reit mit Ex-Spieler El Ghazi

Der FSV Mainz 05 hat auch das Berufungsverfahren gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi verloren. Die fristlose Kündigung wegen anti-israelischer Posts bleibt damit unwirksam.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH