Druckversion
Samstag, 18.04.2026, 12:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/xbox-one-datenschutz-kinect-gesichtserekennung
Fenster schließen
Artikel drucken
8827

Die neue Xbox One: Der Feind in meinem Wohnzimmer

von Markus Schröder, LL.M.

29.05.2013

Don Mattrick, Präsident der "Interactive Entertainment Business" bei Microsoft, stellt die neue Xbox One vor

Bild: Microsoft

Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft soll die neue Xbox One ausgeliefert werden. Mit dem Kamerasystem Kinect kann dabei eines der Features der Konsole die Spieler identifizieren, die Daten will Microsoft auch für Marktforschungszwecke nutzen. Die Konsole könnte wie schon Facebooks biometrische Gesichtserkennung in Deutschland an den Datenschützern scheitern, prognostiziert Markus Schröder.

Anzeige

Microsoft möchte das wichtige Weihnachtsgeschäft mit einer weiterentwickelten Version der Xbox beleben. Bei den Neuerungen wird die Nutzerfreundlichkeit groß geschrieben. So soll die Konsole die User und deren Spielgewohnheiten erkennen. So weit, so gut.

Die integrierte Kamera, die das ermöglicht, ist sogar in der Lage, den Gesichtsausdruck und die Mimik der Spieler zu kategorisieren. Auch erfasst sie, wie viele Personen sich im Raum befinden. Ein weiteres Feature der Xbox One soll darin bestehen, dass man diese per Zuruf einschalten kann. Dazu müssen die im Kinect-System integrierten Mikrofone allerdings auch im Standby-Modus eingeschaltet bleiben.

Auf der einen Seite steht sicherlich die hohe Nutzerfreundlichkeit der Xbox One. Zudem soll die neue Technologie den Jugendschutzes gewährleisten, weil erkennbar jüngere Nutzer ein Spiel mit einer bestimmten Altersfreigabe nicht spielen können.

Datenschutz versus Jugend- und Urheberrechtschutz

Komplizierter wird es bei dem Interesse der Spielkonsolenanbieter, das Spielen kopierter oder importierter Spielen zu verhindern. Es ist urheberrechtlich umstritten, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, das technikseitig zu unterbinden.

Vor allem aber gibt es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Dabei sind zwei Interessenlagen zu unterscheiden. Das Interesse der Nutzer an einem hohen Jugendschutzniveau und einer angenehmen Nutzbarkeit könnte man durch eine entsprechende umfassende Aufklärung und ihre entsprechende Einwilligung wahren.

Auch der Spielkonsolenanbieter Microsoft hat aber ein Interesse an der Datenerhebung. So hat das Unternehmen bei der Präsentation der Xbox One darauf verwiesen, dass die Daten, die bei der Nutzung der Konsole anfallen, zu Marktforschungszwecken genutzt werden sollen.

Die Zulässigkeit solcher Maßnahmen richtet sich nach § 30a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach dieser Vorschrift dürfen diese Daten dann allerdings auch nur für Marktforschungszwecke selbst verwendet und müssen schnellstmöglich anonymisiert werden. Hält sich Microsoft an diese Vorgaben, wäre die Nutzung für andere Zwecke wie insbesondere zur Profilbildung ausgeschlossen. Grund ist der Grundsatz der Zweckbindung, der dem BDSG zu Grunde liegt.

Nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BDSG ist eine Datenverarbeitung zulässig, wenn das zur Durchführung eines Schuldverhältnisses erforderlich ist. Microsoft könnte also Spiele anbieten, für deren Nutzung eben die durch Kinect angebotenen Features zwingend erforderlich sind. Doch auch wenn man das für zulässig halten wollte, müsste das Unternehmen die Nutzung anderer Spiele auch ohne Kinect ermöglichen.

Nutzerprofile, gespeichert auf Servern in den USA?

Ein entscheidendes Problem unabhängig von der Zulässigkeit der Datenerhebung bleibt  aber ihre Speicherung durch den Software-Riesen. Die Möglichkeiten, diese Daten nutzerbezogen auszuwerten sowie Nutzerprofile anzulegen und zeitlich unbegrenzt zu  speichern, sind nicht nur beängstigend, sondern auch datenschutzrechtlich bedenklich.

Microsoft hat bereits zugesagt, dass die Daten nur lokal auf der Xbox gespeichert werden sollen. Wie das Unternehmen das allerdings in Anbetracht schon allein der angesprochenen Nutzungsmöglichkeiten gewährleisten sollte, ist mehr als fraglich. Würden diese Daten tatsächlich zentral, vorzugsweise auf Servern in den USA, gespeichert und zur Anlegung von Nutzerprofilen genutzt, würde die Selbstbestimmung der Nutzer über die Nutzung ihrer Daten jedenfalls wesentlich erschwert.

Die Xbox One bietet zweifelsohne eine faszinierende neue Technik. Wenn diese aber mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht Schritt halten kann, wird sie wohl das Schicksal der Facebook Gesichtserkennung teilen.

Der Autor Markus Schröder, LL.M. (Informationsrecht), Datenschutzbeauftragter (TÜV), ist Rechtsanwalt und Externer Datenschutzbeauftragter bei der auf Datenschutz spezialisierten Kanzlei Kinast & Partner in Köln sowie Lehrbeauftragter für Datenschutzrecht an der Düsseldorf Law School.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Markus Schröder, Die neue Xbox One: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8827 (abgerufen am: 21.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Persönlichkeitsrecht
    • Überwachung
Menschen bei der Gay Pride-Parade mit einer Regenbogenfahne in Budapest 21.04.2026
Ungarn

Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz:

Ungarn ver­stößt gegen die Werte der EU

Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. 

Artikel lesen
Mark Lanier, der Anwalt von Kaley in dem amerikanischen Verfahren gegen Meta und Google 16.04.2026
Soziale Medien

Wenn Social Media süchtig machen:

Würde eine Klage wie in den USA auch in Deut­sch­land funk­tio­nieren?

Eine Amerikanerin hat erfolgreich gegen Meta und Google geklagt: Deren Social-Media-Plattformen machen süchtig, die Frau bekommt deshalb Millionen US-Dollar. Carl Christian Müller spielt das Szenario einmal durch: Wie sähe es hierzulande aus?

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Gerichtssaal mit Richtern und Anwälten, die eine rechtliche Auseinandersetzung führen. 14.04.2026
Medien

Deshalb verbietet das LG Berlin Correctiv eine Kernaussage:

"Im Wesent­li­chen unwahr; unklar, ungenau und unvoll­ständig"

Auf dem Potsdam-Treffen sei es um einen "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen. Diese Kernaussage des Correctiv-Berichts stufte das LG Berlin II im März als rechtswidrig ein. Nun liegt die Urteilsbegründung vor.

Artikel lesen
Collien Fernandes bei der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt unter dem Motto 'Es reicht! Die Scham muss die Seite wechseln.' auf dem Rathausmarkt in Hamburg 10.04.2026
Sexualstrafrecht

Fernandes' Vorwürfe gegen Ulmen:

Staats­an­walt­schaft Itzehoe will Fall nach Potsdam abgeben

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will die Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen einer Anzeige seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitergeben. Sie schickt die Akten nach Potsdam, die sie selbst aus Berlin erhalten hat.

Artikel lesen
Helene Fischer 09.04.2026
Prominente

Helene Fischer fährt vor BGH Teilsieg gegen "Bild" ein:

Wer falsch berichtet, muss auch in fremden Archiven aufräumen

Einmal falsch berichtet, vielfach kopiert: Der BGH klärt im Streit zwischen Helene Fischer und der Bild, wie weit die Pflicht eines Verlags reicht, das Internet von eigenen Fehlern zu säubern, und wo die Verantwortung Dritter beginnt.

Artikel lesen
Moderner Geheimdienstsitz, umgeben von hohen Zäunen, Symbol für Sicherheitsmaßnahmen und technische Innovationen des BND. 02.04.2026
Geheimdienste

So könnte der BND zu einem echten Geheimdienst werden:

Hacken und zer­stören statt nur spio­nieren?

Der Bundesnachrichtendienst soll nicht nur spionieren dürfen, eine Reform will ihm auch "aktive Maßnahmen" einräumen. Was ist im aktuellen Entwurf geplant und geht das verfassungsrechtlich? 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Görg
Rechts­an­walt oder Wirt­schafts­ju­rist im Be­reich In­sol­venz­recht...

Görg, Stutt­gart

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ju­rist:in (d/m/w)

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sankt Au­gus­tin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
legalXchange 2026

28.04.2026, München

14. Göttinger Gespräche zum Agrarrecht - Risiken in der Landwirtschaft

08.05.2026, Göttingen

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU Data Act und Cloud Switching

29.04.2026

Logo von YPOG
Die *Innen-Sicht 2026 Köln

28.04.2026, Köln

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua?

28.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH