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Interview mit programmierendem Syndikus: "Ein Co-Pilot für Gesetze"

Interview von Tanja Podolski

29.11.2025

Mann am Notebook

Wenn Anwälte mal nicht wissen, wo eine exotische Regelung steht, könnten sie über die KI-Webapp "wostehtdas.de" die Antwort finden. Foto: tippapatt– stockadobe.com

Ein Syndikusanwalt hat alle Gesetze und Verordnungen des Bundes in eine KI-Webapp eingebunden. Ziel ist, auch eher unbekannte Normtexte nicht zu übersehen. Das Angebot stellt der 40-Jährige den Nutzern kostenlos zur Verfügung. 

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LTO: Herr Worobjow, warum führen wir dieses Interview?

Alex Worobjow: Weil aus einem meiner Hobbyprojekte eine Webapp entstanden ist, und zwar "www.wostehtdas.de". Das Tool könnte für viele Juristen interessant sein. Es ist eine Browser-App, kann also über den Internet-Browser geöffnet werden, auch am Handy. Und um das direkt zu sagen: Sie ist kostenlos, werbefrei und benötigt keine Registrierung.

Was kann diese App?

Sie kann juristische Fragen beantworten, deren Antwort sich aus dem Gesetz ergibt und auch unbekannte Nomen finden, schließlich kann man ja selbst als Jurist nicht alle kennen. Man denke an so exotische Regelungen wie die Schutzausrüstungsverordnung oder die Lastenhandhabungsverordnung. Oder man weiß vielleicht noch, dass es irgendwo eine passende Vorschrift gibt, nicht aber, wo sie steht. Der Nutzer gibt seine juristische Frage in die App ein, die App durchsucht alle Normen, nennt die Fundstelle, beantwortet die Frage und liefert zudem weiterführende Hinweise auf Fachbeiträge. So was kann – soweit ich weiß – kein anderes Tool. 

Wichtig ist mir: Die Antwort kommt aus dem Gesetzestext selbst. Die App liest und liefert also den Wortlaut der Regelung, aber keine darüberhinausgehende, womöglich von einer KI falsch interpretierte Lösung. Wenn das Tool nichts findet, wird als Antwort kommen: "Ich kann das auf Basis der Gesetzestexte nicht beantworten."

Bedenken müssen die Nutzer auch, dass ich in die App bisher ausschließlich alle Bundesgesetze und -verordnungen (über 4.000) eingepflegt habe. Auch wirklich nur die Bundesnormen. Eines Tages folgen vielleicht auch die Landesnormen. Das ist aber deutlich komplexer, nicht nur wegen der Masse, sondern auch wegen der Doppelungen, man denke etwa an 16 verschiedene – aber doch oft sehr ähnliche ­Polizeigesetze oder Hundeverordnungen. 

Ich bin der Architekt, die KI ist der Handwerker

Für wen haben Sie die App entwickelt?

Zunächst für mich selbst. Ich bin als Syndikusrechtsanwalt in der Konzernrechtsabteilung der Stadtwerke München GmbH tätig und mir ist natürlich daran gelegen, dass ich bei meiner Arbeit keine relevante Regelung übersehe. 

Technikbegeistert war ich aber schon als Kind und ich hatte auch immer wieder Ideen, was nützliche IT-Hilfen sein könnten. Ich bin kein IT-ler, hatte mir aber über die Jahre ein solides Halbwissen angeeignet. Als dann im Jahr 2022 ChatGPT veröffentlicht wurde, hatte ich auch die Technologie zur Verfügung, die mir erklärt, wie ich meine Ideen auch umsetzen kann. Vorher hätte ich einen Programmierer bemühen müssen. 

Alex Worobjow Foto: privatWie lief die Entwicklung ab?

Man kann sich das vorstellen, wie einen Architekten und einen Handwerker. Ich als Architekt muss eine klare Vision und Ideen haben, muss wissen, wie die Materialien funktionieren und was ich genau haben will, sonst nützt auch der beste Handwerker nichts. Ich muss die KI genau anweisen können. Mein Grundwissen war gut genug, um im Zusammenspiel mit einer KI das Projekt umzusetzen. 

Ich hatte also die Idee und das Ziel, an den Original-Normtext zu kommen, nicht an irgendwelche Blogbeiträge oder das bekanntermaßen schwammige KI-Wissen. Die technische Überlegung musste sein, wie ich da herankomme: Lade ich alles runter, lasse ich eine Suchmaschine danach suchen oder kombiniere ich beides? Das ist die Architektur. 

So habe ich erst das Gerüst für die Gesetze gebaut, damit relevante Volltexte gefunden werden. Als das stand, dachte ich: Wenn ich jetzt die Volltexte habe, kann ich diese doch auch von der KI auswerten und zusätzliche Hinweise generieren lassen. Und weil das auch gut funktionierte, habe ich die Webapp aufgesetzt und das Tool für alle Interessierten zur Verfügung gestellt.

Was war Ihre Lösung, um die gewünschten Ergebnisse zu bekommen?

Es wurde letztlich eine Kombination von drei verschiedenen Suchtechniken, sozusagen als "fallbacks", falls eine der Techniken keine Quelle findet. Das sind eine Datenbank, die Websuche und die semantische Suche. 

Der wichtigste Baustein ist zunächst eine besonders aufbereitete Liste von Gesetzesnamen. Die KI rät anhand der Frage, in welchem Gesetz die Antwort stehen könnte, ­errät aber nicht die Antwort. Im zweiten Teil sucht die App auf verlässlichen öffentlich verfügbaren Seiten im Internet die Gesetzestexte, liest sie und beantwortet die Frage. Im dritten Teil gibt es weiterführende Fundstellen aus der Rechtsprechung, das ist eine weitere Datenbank aus öffentlich zugänglichen Quellen, die ich erstellt habe. Die ist aber mit bisher rund 10.000 Einträgen noch nicht besonders umfangreich und es sind nur weitere, von der KI vorgeschlagene Hinweise auf mögliche Fundstellen in Aufsätzen nach den entsprechenden Schlagworten. Solche Fundstellen werden zudem nur dem Titel nach gelesen, die Aufsätze selbst hat die Anwendung nicht. Sonst hätte ich ein Thema mit den Urheberrechten, dem ich mich nicht stellen will. Im Fokus stehen die Gesetztestexte selbst.

Mit dieser kombinierten Technik jedenfalls findet die Webapp fast immer irgendwas. Wie bei jeder KI-Anwendung ist das Ergebnis dabei umso besser, je besser die Frage, bei der KI spricht man von Prompts, des Nutzers ist. So kann etwa die Frage "wann läuft eine Frist ab" nicht gut funktionieren, allein schon wegen der vielen Fristen in den diversen Gesetzestexten. Derartige Fragen kann ich – und habe ich auch – gesperrt. Der Nutzer muss da etwas präziser formulieren. 

Hingegen funktioniert die Frage "Wieviel erbe ich als Sohn?". Hier sind gerade so genug Informationen enthalten. Dann rät die KI: Das steht vielleicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daraufhin liest sie sich das gesamte BGB durch und liefert die Antwort samt Rechtsnormen. 

"Auch Juristen können ihre eigene Software basteln"

Was war das lustigste Gesetz, auf das Sie gestoßen sind?

Die Regelung von Jagdzeiten für Hirsche, die sog. JagdzeitV 1977. 

Erzählen Sie uns von der Webapp? Für welche Nutzer ist die gemacht?

Die ursprüngliche Idee war, dass die Nutzer nur den Gesetzestext finden und die Norm lesen können. Das ist auch möglich und wird auch bleiben. Die Nutzer erwarten aber mehr. Das kann ich an den Fragen sehen, die gestellt werden – auch wenn ich natürlich nicht sehe, wer die Fragen stellt, gibt mir das doch viel Aufschluss über die Bedürfnisse und hilft mir, die Suchen besser zu machen. 

Sinnvoll ist die Nutzung für alle, sicher aber vor allem für Juristen, die KI-gestützt nach relevanten Rechtsvorschriften suchen und KI generierte Antworten auf ihre Fragen erhalten wollen. Es handelt sich quasi um eine Art Copilot für Gesetze. Die Juristen nutzen das Potenzial von KI bisher nicht aus, die Möglichkeiten sind aber enorm. 

Zeigen möchte ich mit dem Tool auch, dass wir in einem Zeitalter angekommen sind, in dem sich auch Juristen, die keine Programmierer sind, mit Hilfe von KI und etwas Geschick ihre eigene Software basteln können. 

Und was kann die App nicht?

Wie gesagt, bisher die Nennung von Landesgesetzen oder internationalen Normen. Sie liefert aber auch keine Inhalte aus Literatur und Rechtsprechung, keine Verwaltungsvorschriften – und natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall. 

Außerdem können brandneue Gesetze ggf. nicht sofort gefunden werden. Das liegt daran, dass die Websuche und die Datenbank einige Zeit brauchen, bis sie sich aktualisieren. Die Ergebnisse werden also besser mit der Zeit, aber wenn ein Gesetz an einem Tag in Kraft tritt, wird es in der Webapp in den nächsten darauffolgenden Tagen noch nicht auffindbar sein. Daran arbeite ich aber, das wird also besser werden, wenn ich dranbleibe. 

Gibt es ein Konkurrenz-Tool?

Mir ist keines bekannt, das so funktioniert. Es gibt natürlich viele juristische Chat-Bots, aber keine, die Gesetzestexte derart im Fokus haben. 

"Konkurrenz" fürchte ich nicht, denn ohne meinen Code ist die App so ohne Weiteres nicht kopierbar und die Domaine ist ohnehin meine. Sollte jemand aber die Idee kopieren, wäre ich wohl eher stolz als wütend.

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"Keine Ambitionen, damit Geld zu verdienen"

Für Sie ist all das ein Hobby?

Ich bin bei meinem Arbeitgeber neben meiner juristischen Arbeit im Bereich Legal Tech aktiv und u.a. maßgeblich an der Entwicklung und Implementierung von KI-Anwendungen in der Rechtsabteilung beteiligt. Gelegentlich widme ich mich auch in Veröffentlichungen spannenden technischen Themen oder trete als Referent zum Thema KI / KI-VO auf.

Das Tool aber habe ich in meiner Freizeit entwickelt, seit September ist es online. Ich habe keine Ambitionen, damit Geld zu verdienen. Mit gefällt einfach die Idee, dass meine App mit vergleichsweise wenig Aufwand zur juristischen Arbeit beitragen kann. Das geht auch ohne Geld zu verdienen und die Kosten sind für mich überschaubar, da sie sich nach der Anzahl der Anfragen richten. Sollte das jetzt zu viel werden, könnte ich die Anzahl der Anfragen notfalls limitieren. 

Wollen Sie den Technikinteressierten noch verraten, welche Sprachmodelle und sonstigen Technologien Sie genutzt haben?

Das sind je nach Aufgabe verschiedene Sprachmodelle: vor allem gemini-2.5-flash und GPT-5-nano. Außerdem bedient sich die App u.a. noch einer semantischen Web- und Datenbanksuche.

Herr Worobjow, vielen Dank für das Gespräch. 

Alex Worobjow ist Rechtsanwalt und lebt in München.

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Interview mit programmierendem Syndikus: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58738 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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