Druckversion
Freitag, 7.08.2026, 01:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/wlan-filesharing-haftung-bundesverfassungsgericht
Fenster schließen
Artikel drucken
6008

Verantwortlichkeit von WLAN-Besitzern : Karlsruhe fordert Klarheit bei Haftung für Filesharing

von Prof. Dr. Rolf Schwartmann

16.04.2012

Zwei Jugendliche nutzen Laptops, was Fragen zur Haftung von WLAN-Besitzern beim Filesharing aufwirft.

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Bei der Frage, ob Inhaber von Internet-Anschlüssen für illegale Dateiuploads durch Familienmitglieder geradestehen müssen, drängt das BVerfG auf ein Grundsatzurteil. Insbesondere der Siegeszug von Smartphones macht das Problem virulent – ohne die Hilfe des Gesetzgebers wird die Rechtsprechung allerdings keine befriedigende Lösung liefern können, meint Rolf Schwartmann.

Anzeige

Es kann in den besten Familien vorkommen, und passierte ausgerechnet einem auf Internetpiraterie spezialisierten Polizisten: Über seinen Internetanschluss hatte der volljährige Sohn der Lebensgefährtin 3.749 Musikdateien in einer Tauschbörse angeboten, worauf der Beamte von den Rechteinhabern abgemahnt  worden und wegen der dafür entstandenen Kosten verklagt worden war.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln hatte den Klägern diese Kosten zugesprochen und die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. In seinem Beschluss vom 13. April 2012 beanstandet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das inhaltliche Ergebnis zwar nicht. Allerdings halten die Karlsruher Richter eine grundsätzliche Klärung der uneinheitlich beantworteten Rechtsfrage für erforderlich, ob "einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen". Dementsprechend hat das BVerfG die Sache an das Oberlandesgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, seine Rechtsauffassung zu den Pflichten des Anschlussinhabers zu prüfen und die Revision zuzulassen, falls es bei seiner Rechtsauffassung bleibt (Az. 1 BvR 2365/11).

Grenzen des Machtbereichs für Anschlussinhaber sind immer schwerer zu ziehen

Karlsruhe verlangt also eine Auseinandersetzung mit der bislang offenen Grundsatzfrage nach der Aufklärungs- und Überwachungspflicht von Personen, die bestimmungsgemäß den Internetanschluss eines Dritten nutzen. Dabei verweisen die Verfassungsrichter darauf, dass die bislang in diesem Zusammenhang ergangene Grundsatzentscheidung des BGH vom 12. Mai 2010 (Az. I ZR 121/08) den aktuellen Fall nicht berührt. Damals sei es um die Frage der Absicherung von nicht offenen WLAN-Anschlüssen durch Verschlüsselung gegen Dritte gegangen, die sich des Anschlusses  in illegaler Weise bedienen.

Auch wenn die aktuelle Entscheidung des BVerfG inhaltlich unspektakulär ist: Karlsruhe hat zu Recht eine Auseinandersetzung mit der in der urheberrechtlichen Praxis zentralen Frage nach der Haftung für dem Anschlussinhaber nahestehende Personen angemahnt.

Längst ist die Nutzung von WLAN-Anschlüssen durch Familienangehörige und deren Freunde an der Tagesordnung, und sie wird es mit dem weiteren Siegeszug der mobilen Endgeräte noch zunehmen. Die Grenzen des Machtbereichs der tatsächlichen Anschlussinhaber können also immer schwerer gezogen werden. Es dient deshalb der Rechtssicherheit und möglicherweise auch dem häuslichen Frieden, wenn klar ist, ob man als Anschlussinhaber nur auf sich, oder auch auf das Onlineverhalten, seiner Frau, seiner Kinder und all jener achten muss, denen man den WPA-Schlüssel gibt, damit sie einmal kurz ins Internet können.

Mit sanktionslosen Hinweisen ein Bewusstsein beim Nutzer schaffen

Am Ende geht es um die Frage, bis zu welchem Grad der Inhaber eines WLAN-Anschlusses wissen kann und sich zurechnen lassen muss, was auf Endgeräten von Personen geschieht, denen er seinen WPA-Schlüssel genannt hat. Die Auswirkungen sind weitreichend und gesellschaftlich wie rechtlich so folgenreich, dass die Rechtsprechung sie gut austarieren sollte. Dabei ist schwer vorauszusagen, wie sie der BGH einordnen wird. Auf der sicheren Seite bleibt wohl, wer sparsam mit sensiblen Daten wie Netzzugangsberechtigungen umgeht. Zurückhaltung bedeutet hier, wenn schon nicht Familienangehörige, so doch jedenfalls Freunde oder Gäste von dem Anschluss auszuschließen - und den Kindern beizubringen, Papas WPA-Schlüssel nicht für Facebook-Freunde zu posten.

Sicher scheint: Allein wird die Rechtsprechung das Problem über eine Verantwortungsregelung nicht allein lösen können. Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt, der Wege finden muss, den Bürger über die Gefahren des Internets aufzuklären und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie leicht Rechtsverstöße über das Internet möglich sind und wie wichtig es ist, seinen virtuellen Bereich so abzuschotten wie Haus und Hof.

Ob die Lösung in der Reduzierung des Streitwerts für private Urheberrechtsverletzungen auf ein Trinkgeld liegt, wie aktuell im Entwurf für ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgesehen, wird man bezweifeln müssen: Durch die geplante Änderung von § 97a des Urheberrechtsgesetzes und § 49 des Gerichtskostengesetzes wird man zwar verhindern, dass Anwälte Urheberrechtsverletzungen abmahnen. In der Logik dessen erhöht sich aber zugleich der Anreiz, Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Als besserer Weg erscheint da eine andere derzeit diskutierte Möglichkeit zur Bewusstseinsschaffung beim Nutzer, nämlich sanktionslose Hinweise, mit denen der Zugangsanbieter den Anschlussinhaber über eine illegale Verwendung seines Anschlusses informiert, ohne dass es zu einer Abmahnung kommt.

Der Autor ist Professor an der Fachhochschule Köln und Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Rolf Schwartmann, Verantwortlichkeit von WLAN-Besitzern : . In: Legal Tribune Online, 16.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6008 (abgerufen am: 08.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • IT-Recht
    • Filesharing
    • Internet
    • WLAN
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Kim Dotcom 2013 in einem Interview 01.07.2026
Prominente

Kampf gegen Auslieferung in die USA:

Kim Dotcom ver­liert auch in zweiter Instanz

Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt auf einem Sofa und benutzt ein Smartphone. Neben ihr sitzt ein Mann, der ebenfalls am Handy tippt. 15.06.2026
Mobilfunk

OVG NRW stoppt Bundesnetzagentur vorläufig:

Mobil­fun­k­an­bieter dürfen Viel­surfer dros­seln

Viele Anbieter verkaufen zwar "unbegrenztes" Datenvolumen, doch meist regelt eine Klausel, dass der Datenstrom gedrosselt wird, wenn ein Nutzer zu viel surft. Die Bundesnetzagentur geht gegen solche Klauseln vor, jetzt entschied das OVG.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Person, die online Produkte auf Amazon durchstöbert, was Brand Abuse und Domain-Grabbing thematisiert. 06.05.2026
Markenrecht

Was tun gegen Markenmissbrauch mit KI-Tools?:

Mar­kenblo­ckieren ist das neue Domain­gr­ab­bing

Mit KI-Tools lassen sich schnell ungeschützte Marken im Netz finden und im Markenregister eintragen – nicht, um sie zu nutzen, sondern um andere Marken zu blockieren. Was hilft?

Artikel lesen
Hubig und Dobrindt auf einer gemeinsamen Pressekonferenz im Februar 2026 22.04.2026
Vorratsdatenspeicherung

Hubig und Dobrindt einigen sich:

Abge­speckte Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommt

Kindesmissbrauch, Online-Betrug, Terror: Ermittler hoffen auf mehr Aufklärung durch eine abgespeckte Vorratsdatenspeicherung. Drei Monate lang sollen Telekommunikationsanbieter alle IP-Adressen vorhalten. Es ist ein politisches Reizthema.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d) für die Rechts­kon­trol­le

Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Kölner Anwaltverein e.V.
Ge­schäfts­füh­re­rin / Ge­schäfts­füh­rer (m/w/d)

Kölner Anwaltverein e.V., Köln

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH