Druckversion
Samstag, 23.09.2023, 03:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/wittenberg-antijuedisches-relief-bleibt-vorerst-an-lutherkirche-erklaertafel/
Fenster schließen
Artikel drucken
49490

Trotz Rat des Expertengremiums: Wit­ten­berger "Judensau" bleibt und bekommt neue Erklär­tafel

31.08.2022

Antijüdisches Relief Wittenberg

Das antijüdische Schmährelief "Judensau" an Luthers Predigtkirche in Wittenberg erhält einen neuen Erklärtext als klares Zeichen gegen Antisemitismus. picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Abnehmen, verhüllen oder lassen, wie es ist? Der BGH hatte das eigentlich entschieden, beendet war der Streit um das antijüdische Relief damit aber trotzdem nicht. Die Kirche entschied sich nun dafür, eine neue Erklärtafel anzubringen.

Anzeige

Vorerst bleibt das umstrittene Relief, aber es soll eine neue Erklärtafel bekommen: Das antijüdische Schmährelief "Judensau" an Luthers Predigtkirche in Wittenberg erhält einen neuen Erklärtext als klares Zeichen gegen Antisemitismus. Das beschloss die evangelische Stadtkirchengemeinde, wie ein Sprecher am Mittwoch sagte. Auf der neuen Erklärtafel werde erstmals das jüdische Volk um Vergebung gebeten, sagte der Sprecher. Im Vergleich zum bisherigen Text positioniere sich die Gemeinde eindeutig gegen Antijudaismus und Antisemitismus.  

Die evangelische Stadtkirchengemeinde habe auch intensiv über die Empfehlung eines Expertengremiums beraten, die Steinplastik an dem Gotteshaus zeitnah zu entfernen. Das laut Historikern im Mittelalter entstandene Relief aus Sandstein zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sagt, eine Abnahme der Schmähplastik halte er prinzipiell für wünschenswert. Sie sollte aber nicht irgendwo versteckt werden, sondern der Öffentlichkeit zugänglich bleiben, als Zeugnis für die Schuld und die Verantwortung der Kirchen.

Schuster hatte von der Stadtkirchengemeinde Wittenberg zeitnah eine eindeutige und selbstkritische Beschriftung der Skulptur erwartet. Das schließe ein Erinnern an die Folgen des christlichen Antijudaismus, der nicht nur in Stein gehauen, sondern auch von der Kanzel gepredigt wurde, und der über Jahrhunderte zu Vertreibung und Mord an unzähligen Juden führte, mit ein.

"Warnung und Mahnung der Geschichte"

Die Stadtkirche Wittenberg war die Predigtkirche von Martin Luther (1483-1546). Sie gilt somit in der Kirchengeschichte als "Mutterkirche der Reformation". Andererseits steht der Theologe wegen seiner antijüdischen Äußerungen in der Kritik. Die Stadt Wittenberg hatte sich entschieden, das Relief solle "als Warnung und Mahnung der Geschichte" bleiben. Am 9. November 1988 - 50 Jahre nach der von den Nationalsozialisten organisierten Pogromnacht des Jahres 1938 - wurde unter der Skulptur ein in den Boden eingelassenes Mahnmal aus Metall enthüllt. Damit stehe das Relief nicht unkommentiert, so die Begründung der Lutherstadt.

Die antijüdische Skulptur an der Kirche stammt nach Angaben des Landesamtes für Archäologie und Denkmalpflege in Sachsen-Anhalt aus dem ausgehenden 13. Jahrhundert. In Deutschland gebe es etwa drei Dutzend dieser Schmähplastiken aus dem Mittelalter an und in Kirchen.

Die Diskussion, ob das Wittenberger Relief entfernt, verhüllt oder als Symbol der Schande und als Mahnmal für die Verbrechen an jüdischen Menschen an seinem Platz bleiben soll, gewann in der jüngsten Geschichte an Brisanz und Aktualität - auch vor dem Hintergrund antisemitischer Straftaten wie dem rechtsterroristischen Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019.

Wittenberger Relief vor dem BVerfG

Ein jahrelanger juristischer Streit um das Wittenberger Relief ist indes beim Bundesverfassungsgericht angekommen. Dietrich Düllmann, der 1978 zum Judentum konvertiert ist und sich seither Michael nennt, will erreichen, dass das antijüdische Sandsteinrelief entfernt wird. Seine Anwälte fordern, dass ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu dem Thema aufgehoben und der Fall an den BGH zurückverwiesen wird. Der BGH hatte im Juni entschieden, dass die Bodenplatte - das 1988 eingelassene Mahnmal - und ein Aufsteller mit erläuterndem Text vor der Kirche ausreichten, um aus dem "Schandmal" ein "Mahnmal" zu machen. Es könne bleiben (Az. VI ZR 172/20).Das Relief sei "in Ansehung der damit verbundenen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht nur des Beschwerdeführers, sondern jedes Juden in Deutschland zu entfernen", heißt es nun in der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde. Über seinen langen Weg vor den Gerichten erzählt Düllmann auch im LTO-Podcast Allein unter Juristen.

Der Vorsitzendes Richter des BGH habe in der Urteilsbegründung zugleich sehr deutlich davon gesprochen, das Relief sei in Stein gemeißelter Antisemitismus, sagt die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission, Maria Böhmer. Daran gebe es keinen Zweifel. "Das Übel des Antisemitismus zieht sich durch die gesamte Kirchen- und Gesellschaftsgeschichte und erfordert gerade von uns Deutschen eine ganz besondere Achtsamkeit, und es erfordert sowohl eine Einordnung in die Geschichte als auch ein entschiedenes Entgegentreten", sagt Böhmer. Dabei könne der Vermittlungsauftrag einer Welterbestätte helfen. "Das halte ich für wichtig."

"Aktiv gegen Antisemitismus auftreten"

Denn die Wittenberger Stadtkirche gehört wie alle Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt seit 1996 zum Unesco-Welterbe. Die gleichnamige Stiftung vertritt bisher die Position, die Schmähplastik sollte an der Stadtkirche bleiben, als Teil der Geschichte und als ein Zeichen der Schuld. Ähnlich positionierte sich die Stadt, in der 2017 an das weltweite Thema "500 Jahre Reformation", an den Thesenanschlag Luthers gegen den Ablasshandel der Kirche 1517, erinnert wurde.

Die Präsidentin der Deutschen Unesco-Kommission betont: "Wir sollten die Schmähskulptur und dieses Mahnmal nicht aus seinen negativen Gesamtdimensionen herauslösen, denn es würde der Skulptur einen wesentlichen Bezug entziehen". Es sei wichtig, die Gesamtdimension vor Augen zu haben und aktiv gegen Antisemitismus aufzutreten. "Das ist eine Aufgabe, die sich hier vor Ort in Wittenberg stellt, die sich die Kirche stellt, der sich die gesamte Gesellschaft stellen muss".

dpa/cp/LTO-Redaktion

 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Trotz Rat des Expertengremiums: Wittenberger "Judensau" bleibt und bekommt neue Erklärtafel . In: Legal Tribune Online, 31.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49490/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Beleidigung
    • Kirche
    • Nationalsozialismus
25.09.2023
Rechtsextremismus

Plakat "Israel ist unser Unglück" und der "Ungeimpft"-Stern:

Gene­ral­staats­an­walt kri­ti­siert Justiz beim Umgang mit Anti­se­mi­tismus

Frank Lüttig, Generalstaatsanwalt in Celle, hat deutliche Worte an seine Kollegen in der Justiz gerichtet. Es fehle am entschiedenen Umgang mit Antisemitismus, was Rechtsextreme wiederum ausnutzten. Zwei Verfahren führt er als Beispiele an.

Artikel lesen
14.09.2023
Kultur

Rückgabe von NS-Raubkunst:

Ehe­ma­liger BVerfG-Prä­si­dent for­dert Resti­tu­ti­ons­ge­setz

Hundertausende Kunstwerke haben die Nazis den Juden gestohlen oder abgenötigt. Ihre Rückgabe an die Nachfahren der Opfer gestaltet sich seit Jahren schwierig - auch rechtlich. Die Bundesregierung verspricht jetzt Änderungen.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
27.09.2023
Impfpflicht

Thüringer VerfGH sieht Irreführung:

"Anti-Impf­zwang"-Volks­be­gehren der AfD unzu­lässig

Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
25.09.2023
Vaterschaft

Verhandlung vor dem BVerfG:

Stärkt Karls­ruhe die Rechte leib­li­cher Väter?

Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.

Artikel lesen
TopJOBS
Voll­ju­rist und Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) in­ter­na­tio­na­le Ab­schlüs­se und Recht ...

ABO Wind AG

Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist / Staff At­tor­ney (m/w/d) im Be­reich Dis­pu­te...

White & Case , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Work­shop zum Fi­nanz­auf­sichts­recht in der Pra­xis

Freshfields Bruckhaus Deringer , Frank­furt am Main

Ju­rist*in (m/w/d) in Teil­zeit (30 Stun­den)

Deutscher Alpenverein e. V. , Mün­chen

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Mün­chen

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Er­lan­gen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
International Register Law Conference

05.10.2023, Bonn

Zeitsparend und einfach diktieren mit dem Smartphone: volle Flexibilität und Mobilität

05.10.2023

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

05.10.2023

E-Kommunikation auf höchstem Niveau

05.10.2023

Sichtbarkeit bei Google, anwalt.de, LinkedIn und Co.

05.10.2023, München

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH