Sollte man kennen: Zehn wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2024

von Dr. Markus Sehl und Entela Hoti

06.01.2025

Anwaltskanzlei darf Fantasienamen führen 

Eine Anwaltskanzlei, die als Partnerschaftsgesellschaft organisiert ist, muss nicht zwingend den Namen eines Partners tragen, entschied der BGH. Erlaubt wären sogar ausgedachte Namen, wie z.B. "Kanzlei Rechthaber". 

Bei Partnerschaftsgesellschaften, die auch in der Rechtsanwaltschaft sehr verbreitet sind, ist nach einer Änderung des § 2 Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) durch den Gesetzgeber nicht mehr die Angabe des Namens mindestens eines der Partner notwendig. Dies gilt, so der Bundesgerichtshof (BGH) (Beschl. v. 06.02.2024, Az. II ZB 23/22), auch für noch offene Verfahren vor den Registergerichten. Somit sind auch für Partnerschaftsgesellschaften jetzt Fantasienamen zulässig. 

Hintergrund des Falles war die Registeranmeldung einer Sozietät, die sich einen Fantasienamen "C" gab, der kein Partnername war und dann weiter "C Rechtsanwälte PartGmbB". Dies wollte das Amtsgericht, bei dem das Partnerschaftsregister geführt wird, nicht eintragen. Die Instanzgerichte sahen dies genauso. Doch der BGH wendete jetzt im Rechtsbeschwerdeverfahren das neue Recht an und hat das Verfahren somit direkt an das Registergericht zurückverwiesen. 

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56269 (abgerufen am: 20.05.2025 )

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