Von Polens Justizreformen über Framing bis zu Kopftuchverboten und Klimawandel. Der EuGH beschäftigte sich auch 2021 mit einer Bandbreite an Themen und Rechtsgebieten. Die folgenden fünf Urteile stachen dabei besonders heraus.
Im Jahr 2021 ist wieder einmal deutlich geworden: Das Verhältnis zwischen Polen und der Europäischen Union (EU) scheint nicht so einfach zu sein. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) bekommt das zu spüren, er beschäftigt sich gleich in mehreren Verfahren mit Polen und vor allem dessen umstrittenen Justizreformen. Das Urteil zu dem Kernstück der Reform, der Disziplinarkammer für Richter:innen, ist nun gesprochen. Wie kompliziert das Verhältnis zwischen der EU und Polen wirklich ist, veranschaulichte allerdings das polnische Verfassungsgericht in diesem Jahr am besten. Es ist der Ansicht, dass der EuGH gar keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen darf.
Dass der EuGH mit solchen Aussagen von mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichten konfrontiert wird, hätte man vor ein paar Jahren vielleicht noch nicht erwartet. Vergangenes Jahr erst sorgte in Sachen "Vorrang des Unionsrechts" das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem EZB-Urteil für Aufregung. Das daraufhin eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren stellte die Kommission inzwischen ein. Dieses Jahr musste der EuGH kurz vor Weihnachten noch einmal auf den Vorrang des Unionsrechts pochen, als er sich mit Urteilen des rumänischen Verfassungsgerichtshofs (VerfGH) auseinandersetzte.
Mit der Reichweite der Religionsfreiheit und dem Tragen von Kopftüchern als Ausübung dieser Freiheit beschäftigen sich derweil auch die deutschen Gerichte regelmäßig. Nun war der EuGH mal wieder am Zug und entschied über zwei Vorabentscheidungsersuchen aus Deutschland.
Medienrechtliche Fälle landen regelmäßig beim EuGH – so auch im Jahr 2021. Ein gutes Beispiel dafür stellt das Urteil der Luxemburger Richter:innen zum Framing dar. Urheberrechtler:innen haben bis dato fleißig die wegweisende BestWater-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2014 zitiert. Das Urteil aus 2021 komplettiert die Rechtsprechung und unterstreicht, dass Framing durchaus eine öffentliche Wiedergabe darstellen kann.
In Sachen Klimawandel gab es in diesem Jahr einige wichtige Statements von Gerichten – weltweit. Hervorzuheben ist das BVerfG mit seinem überraschenden Klimabeschluss. Eher vorhersehbar und für Klimaschützer:innen enttäuschend erschien dagegen ein Urteil des EuGH, welcher die Klimaklage mehrerer Familien mangels Klagebefugnis abwies. Gerade weil das im Vergleich zu der Welle an anderslautenden Entscheidungen heraussticht, sollte man das Urteil als eines der Wichtigsten in 2021 im Hinterkopf behalten.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 01.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47089 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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