Illegale Pushbacks in Griechenland, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, Leichtathletin Caster Semenya und die gewaltsame Auflösung von Massenprotesten in Georgien: viele aktuelle gesellschaftspolitische Themen beim EGMR.
Im November ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 75 Jahre alt geworden. Blickt man jedoch auf das aktuelle Weltgeschehen, gab es kaum Grund zum Feiern: Populismus, bewaffnete Konflikte, rechtsnationale Regierungen und Staatschefs, die Menschenrechte ignorieren. Auch für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der für die Durchsetzung der EMRK zuständig ist, gab es in diesem Jahr viel zu tun.
So entschied er, dass Griechenland systematisch illegale Push-Backs betreibt, also Geflüchtete zurückweist, ohne dass diese einen Asylantrag stellen konnten. Der EGMR hat sich auch zum ersten Mal mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine beschäftigt – und Russland für schwere Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Er beanstandete zudem ein Strafurteil gegen den Blockupy-Aktivisten Benjamin Ruß, der bei den Protesten gegen den Neubau der Europäischen Zentralbank in Frankfurt ein Plastikvisier vor dem Gesicht getragen hatte.
Mit großer Spannung war auch das Urteil im Fall der intergeschlechtlichen Leichtathletin Caster Semenya erwartet worden – eine Stellungnahme zu den umstrittenen Testosteronregeln umging der EGMR dann aber. Außerdem entschied er, Italien habe zu wenig gegen die neapolitanische Ökomafia getan. Und eine eheliche Pflicht zum Geschlechtsverkehr gibt es nicht, stellte der EGMR in einem Fall aus Frankreich klar.
Zum Ende des Jahres legte der EGMR nochmal so richtig los und verkündete drei wichtige Entscheidungen: In einem Grundsatzurteil zu einem Fall aus Georgien machte er Vorgaben zur gewaltsamen Auflösung von Demonstrationen durch die Polizei. Außerdem widmete er sich der Frage, inwieweit sich Richter in den sozialen Medien zu öffentlichen Debatten äußern dürfen. Und schließlich rügte er den Bundesgerichtshof (BGH), der die Vorlage eines Falles an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ablehnte, ohne dies näher zu begründen. Geklagt hatte ein ehemaliger Clifford-Partner, der sich mit der Kanzlei über eine Ruhestandsregelung streitet.
1/9: Nur ein Trostpreis für Olympiasiegerin Caster Semenya
Wann ist eine Frau eine Frau? Im Grundsatz ging es im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der mehrfachen Olympiasiegerin und Weltmeisterin Caster Semenya und dem internationalen Leichtathletikverband World Athletics um diese Frage. Die Südafrikanerin, die sich selbst als Frau sieht, ist intergeschlechtlich und hat einen hohen natürlichen Testosteronspiegel. Als Word Athletics neue Testosterongrenzwerte für Leichtathletinnen festlegte, durfte Semenya nicht mehr starten, ohne ihren Hormonwert durch Medikamente künstlich unter den Schwellenwert zu senken. Wegen der heftigen Nebenwirkungen brach Semenya die Hormontherapie ab.
Sie klagte erfolglos beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne und beim Schweizer Bundesgericht. Eine Kammer des EGMR dagegen sah eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und sexueller Merkmale. Im Juli 2023 stellte sie mehrere Verstöße gegen die EMRK fest, vor allem gegen das Recht auf wirksame Beschwerde aus Art. 13 EMRK, das Diskriminierungsverbot aus Art. 14 EMRK sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK (Urt. v. 11.07.2023).
Die Schweiz beantragte die Verweisung an die Große Kammer, die im Juli schließlich ihre Entscheidung verkündete: Die umstrittene Frage rund um die Testosteronregeln umging die Große Kammer dabei, da sie die Beschwerde insoweit als unzulässig zurückwies. Es handele sich um eine internationale Regelung des Leichtathletik-Weltverbandes, es bestehe kein territorialer Bezug zwischen Semenya und der Schweiz. Allerdings stellte die Große Kammer einen Verstoß gegen Semenyas Recht auf ein faires Verfahren fest und sprach ihr deshalb Schadensersatz in Höhe von 80.000 Euro für ihre Auslagen zu. Nicht mehr als ein Trostpreis für die Läuferin, die ihre Karriere mittlerweile beendet hat.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58924 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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