Sollte man kennen: Sechs wich­tige EGMR-Ent­schei­dungen 2024

von Dr. Franziska Kring

02.01.2025

6/6 Zwei Mütter für einen Sohn

Ein Kind kann zwei Mütter haben – aber es stellt keine Diskriminierung dar, wenn eine von beiden das Kind nach der Geburt erst adoptieren muss, so der EGMR.

In dem Verfahren ging es um zwei deutsche Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen Partnerschaft leben. 2013 brachte eine der beiden einen Sohn zur Welt, mit Hilfe einer anonymen Samenspende sowie der Eizelle der anderen Partnerin. Dennoch wurde letztere nicht als Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen, sondern musste das Kind erst adoptieren. Das verstößt jedoch nicht gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so der EGMR. 

Die Ampel plante eine umfassende Reform des Familienrechts, die eine solche Adoption überflüssig machen würde. Vielmehr soll die Partnerin der Frau, die das Kind geboren hat, ebenfalls kraft Gesetzes Mutter des Kindes werden können. Nach dem Ampel-Aus hat die FDP Mitte Dezember einen Gesetzentwurf eingebracht und veröffentlicht, der die noch unter Justizminister Buschmann ausgearbeiteten Gesetzentwürfe zum Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht zusammenfasst. Die kommende Regierung soll sich frühzeitig mit den Entwürfen befassen.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56245 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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